Back to Top
Wirteverband Basel-Stadt

Wirteverband Basel-Stadt


Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.

20.10.2016

Davoser Après-Ski-Institution muss um 19 Uhr schliessen

Bolgen Plaza liegt in der Landwirtschaftszone

Davos verliert eine Institution: Das Bolgen Plaza, eine der bekanntesten Après-Ski-Bars Graubündens, muss nach zwanzig Jahren neu schon um 19 Uhr schliessen. Ein lärmempfindlicher Zweitwohnungsbesitzer erzwang das frühe Lichterlöschen vor Bundesgericht.

sda. Das Bolgen Plaza ist Legende. In kaum einer Lokalität im Bündnerland wurde nach dem Schneesporttag so feucht-fröhlich gefeiert, wie auf den 500 Quadratmetern im zweistöckigen Lokal. Der "Einkehrschwung" am Fuss des Jakobshorns endete oft erst spätabends.

Damit ist nun Schluss. Der Besitzer mehrerer Ferienwohnungen, von denen er eine selber nutzt, zog gegen die allabendliche Lokalöffnung bis vor Bundesgericht. Erfolgreich. Für den Betrieb des in einer Landwirtschaftszone liegenden Lokals fehle seit Jahren die rechtliche Legitimation, befand das Gericht in Lausanne.

Die notwendige "Standortgebundenheit" des Betriebs sei nicht mehr gegeben, urteilten die Richter. Die vom Kanton 1995 und 1997 erteilte Bau- und Ausnahmebewilligung erlaube nur eine Nutzung mit Bezug zum Wintersport. Diesen gebe es aber nicht mehr, da seit 2004 am Jakobshorn kein Nachtskifahren mehr stattfinde.

Es sei davon auszugehen, dass sich das Gastronomie- und Unterhaltungsangebot des Bolgen Plazza nach 19 Uhr an das allgemeine Publikum richte, befand das Gericht. Eine solche Nutzung sei aber nicht standortgebunden und damit laut Raumplanungsgesetz nicht bewilligungsfähig.

Touristiker sind konsterniert

"Der Entscheid des Bundesgerichts ist für uns ein Schlag in die Magengrube", schreibt Reto Branschi, CEO der Destination Davos Klosters, in einer Stellungnahme. Es scheine, als wäre das Tourismusverständnis abhandengekommen. Davos verliere das bekannteste Après-Ski-Lokal und damit eines der Aushängeschilder und einen der Beweggründe, in den Wintersport zu reisen.

Es stimme nachdenklich, wenn Zweitwohnungsbesitzer einen solchen Entscheid aus rein persönlichem Interesse erwirken könnten, so Branschi. Eine Jahrzehnte lange Tradition einer Unternehmung werde unterbunden und ein ausgewiesenes Gästeinteresse verhindert.

Die Besitzer der Bolgen Plazza, die Davos Klosters Bergbahnen, bezeichneten das Urteil in einer Mitteilung als "praxisfremd und nicht nachvollziehbar". Es sei ein enormer Tiefschlag, dass ein einzelner Anwohner den Betrieb eines seit fast zwei Jahrzehnten problemlosen und für die ganze Region wichtigen Gastronomielokals einschränken könne.

Die Sache war schon zum zweiten Mal vor Bundesgericht und nahm ihren Anfang in einem Baugesuch für eine Terrassenerweiterung im Jahr 2008. Die Argumentation für die restriktiven Schliessungszeiten ist rein raumplanerisch: Bauten ausserhalb der Bauzone müssen standortgebunden sein. Die Standortgebundenheit ergibt sich aus dem Skibetrieb, der aber um spätestens 19 Uhr vorbei ist.

Bild: bolgenplaza.ch


Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!


GV und GastroPodium 2024

DI 25. Juni 2024 um 16 Uhr
Bildergalerie 2023 
Videos 2023 anschauen



Mit E-Learning zum Wirtepatent!

1000 Franken plus Prüfungsgebühr
Mehr Informationen


Kostenlose Servicekurse

für Einsteigerinnen und Einsteiger
Jetzt informieren und anmelden