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06.01.2009

Die Schweiz gehört zum Schengen-Raum

Neuer Ausländerausweis für Angehörige von Drittstaaten

Am 12. Dezember 2008 begann die operationelle Zusammenarbeit der Schweiz und der EU im Rahmen der Assoziierungsabkommen von Schengen und Dublin. Für viele ausländische Mitarbeiter hat dies Auswirkungen.

Angehörige von Drittstaaten (ausserhalb der EU und EFTA) erhalten neu einen fälschungssicheren und Schengen-kompatiblen Ausländerausweis im Kreditkartenformat. Damit dieser ausgestellt werden kann, ist eine persönliche Vorsprache beim Einwohneramt unter Vorlage eines gültigen Reisepasses zwingend. Eine ausschliesslich schriftliche Abwicklung ist nicht mehr möglich. Weil der neue Ausländerausweis zentral hergestellt wird, ist eine direkte Ausstellung am Schalter nicht mehr möglich. Es ist mit einer Zustellfrist von mehreren Tagen zu rechnen.

Die bestehenden Ausländerausweise behalten die Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Gegen eine Gebühr können alte Ausweise ab März in neue umgetauscht werden, wobei hier mit längeren Zustellfristen zu rechnen ist. Der neue Ausländerausweis berechtigt zusammen mit einem gültigen Reisepass zur visumsfreien Reisetätigkeit im gesamten Schengen-Raum. Die Schweiz stellt seit dem 15. November 2008 Schengen-Visa aus, die in der Regel für den ganzen Schengen-Raum gelten.

Staatsangehörige aus EU- und EFTA-Ländern und Mitglieder ihrer Familien erhalten keinen neuen Ausländerausweis. Die Grenzgängerbewilligung bleibt vorerst in bisheriger Form bestehen. Weil die Schweiz nicht Mitglied der europäischen Zollunion ist, wird es an der Grenze weiterhin Zollkontrollen geben. Personenkontrollen erfolgen jedoch nur noch stichprobenartig.


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