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19.02.2009

GastroSuisse siegt im Verfahren um Hotelsterne

Entscheid des Handelsgerichts Zürich

Die Klage von Hotelleriesuisse gegen ein sternebasiertes Kategorisierungssystem von GastroSuisse ist vollumfänglich abgewiesen worden. Das Handelsgericht Zürich hat sich dafür ausgesprochen, dass GastroSuisse für ihre Hotelkategorisierung Sterne verwenden darf. Das Gericht hat sowohl aus markenrechtlichen als auch aus lauterkeitsrechtlichen Erwägungen vollständig zu Gunsten von GastroSuisse entschieden.

GastroSuisse war es bisher auf Grund einer vorsorglichen Massnahme des Gerichts verboten, im eigenen, internationalen Standards erfüllenden Kategorisierungssystem Sterne als Merkmal zu verwenden, was die Marktdurchdringung des Systems massiv behindert hat. Der Entscheid des Zürcher Handelsgerichts bringt vor allem auch den Gästen grosse Vorteile. So wird es künftig einfacher sein, sich im Angebot zu orientieren. Die Klein- und Mittelhotellerie der Schweiz umfasst rund dreitausend marktfähige Betriebe, die rund vierzig Prozent der Übernachtungserträge der Schweiz generieren.

Hotelleriesuisse hat die Möglichkeit, den Fall an das Zürcher Kassationsgericht weiter zu ziehen.


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