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12.01.2008

Bis CHF 2200 beitragsfrei

AHV-Verzichtserklärung wird überflüssig…

Auf den massgebenden Lohn bis CHF 2200 brutto pro Jahr werden Sozialversicherungsbeiträge neu nur noch erhoben, wenn der Arbeitnehmer dies verlangt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Lohn aus einem Nebenerwerb oder aus einem Haupterwerb handelt. Die frühere AHV-Verzichtserklärung, mit der ein Mitarbeiter auf die Abrechnung von Beiträgen bei einem Einkommen aus einem Nebenerwerb bis maximal CHF 2000 pro Jahr verzichten konnte, fällt dahin.


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