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Bedingungen

Wichtigste Voraussetzungen
Mindestens 18 Jahre alt, guter Leumund, gute Deutschkenntnisse.

Zulassung
Liegen mehr Anmeldungen vor als Plätze frei sind, können wir Kandidaten vorziehen, welche sich mit entsprechenden Zeugniskopien über ein längere berufliche Tätigkeit ausweisen. Über die Zulassung entscheiden wir in Zusammenarbeit mit dem Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt endgültig. Zugelassen wird nur, wer das Kursgeld voll einbezahlt hat. Sie erhalten spätestens 15 Tage vor Kursbeginn Bescheid. Für den Fall einer Abweisung erfolgt die Rückerstattung des Kursgeldes unter Abzug eines Unkostenbeitrags von CHF 300.

Deutschkenntnisse
Sehr gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse sind absolut notwendig. Der Kurs wird zu einem guten Teil in Mundart abgehalten. Auf mangelhafte Sprachkenntnisse wird keine Rücksicht genommen.Das Bau- und Verkehrsdepartement behält sich vor, die Prüfungszulassung vom Bestehen einer mündlichen Nachprüfung abhängig zu machen, sofern fraglich ist, ob die Kenntnisse der deutschen Sprache ausreichend sind.

Durchführung
Wir behalten uns vor, den Kurs nicht durchzuführen, wenn zuwenig Anmeldungen eingehen. In diesem Falle erhalten Sie ebenfalls spätestens 15 Tage vor Kursbeginn Bescheid. Natürlich wird Ihnen das gesamte Kursgeld zurück erstattet.

Annullierungen
Bei Abmeldung durch den Teilnehmer oder die Teilnehmerin nach dem Zulassungsbescheid erfolgt eine Rückerstattung in der Höhe von maximal CHF 1000. Das restliche Kursgeld bleibt zuhanden des Wirteverbands Basel-Stadt verfallen.

Straf- und Betreibungsregister
Falls Sie vorbestraft sind, ist Ihrer Anmeldung ein Strafregisterauszug beizulegen. Falls Betreibungen oder Verlustscheine vorliegen, legen Sie bitte einen Betreibungsregisterauszug bei. Die Zulassung und das Bestehen der Prüfung bedeutet nicht automatisch, dass Sie Ihren Fähigkeitsausweis einsetzen können (siehe unten).

Wichtige Bedingungen für die Bewilligungserteilung
§17 und §21 des Basler Gastgewerbegesetzes: "Die Bewilligung zur Führung eines… Betriebs darf nur an Personen erteilt werden, die handlungsfähig sind und einen guten Leumund haben sowie für eine einwandfreie… Geschäftsführung Gewähr bieten." Und weiter: "Die Bewilligung... wird nicht erteilt an… Personen, die in den letzten fünf Jahren zu einer Zuchthaus- oder Gefängnisstrafe verurteilt worden sind, sofern die Straftat einer einwandfreien Betriebsführung… entgegensteht, ... die… wiederholt wegen Übertretung der einschlägigen Vorschriften bestraft worden sind, ... deren Konkursverfahren in den letzten fünf Jahren mangels Aktiven eingestellt werden musste, oder gegen die… infolge Konkurses oder fruchtloser Pfändung Verlustscheine ausgestellt wurden, … gegen die Betreibungen in bedeutendem Umfang bestehen, ... die in einem… Abhängigkeitsverhältnis zu… Personen stehen, auf welche (obiges)… zutrifft."

Disziplin
Kursteilnehmer, welche sich den Anordnungen der Kursleitung widersetzen ode gegen die Disziplin verstossen, können aus dem Kurs weg gewiesen werden. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kursgeldes.

Unfallversicherung
Es besteht keine Versicherung für die Teilnehmer und der Wirteverband Basel-Stadt lehnt jegliche Ansprüche aus Unfällen ab.