|
Bedingungen
Wichtigste Voraussetzungen
Mindestens 18 Jahre alt, guter Leumund, gute Deutschkenntnisse.
Zulassung
Liegen mehr Anmeldungen vor als Plätze frei
sind, können wir Kandidaten vorziehen, welche sich mit entsprechenden
Zeugniskopien über ein längere berufliche Tätigkeit
ausweisen. Über die Zulassung entscheiden wir in Zusammenarbeit
mit dem Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt endgültig.
Zugelassen wird nur, wer das Kursgeld voll einbezahlt hat. Sie erhalten
spätestens 15 Tage vor Kursbeginn Bescheid. Für den Fall einer
Abweisung erfolgt die Rückerstattung des Kursgeldes unter Abzug
eines Unkostenbeitrags von CHF 300.
Deutschkenntnisse
Sehr gute mündliche und schriftliche
Deutschkenntnisse sind absolut notwendig. Der Kurs wird zu einem
guten Teil in Mundart abgehalten.
Auf mangelhafte Sprachkenntnisse wird keine Rücksicht genommen.Das
Bau- und Verkehrsdepartement behält sich vor, die Prüfungszulassung
vom Bestehen einer mündlichen Nachprüfung abhängig
zu machen, sofern fraglich ist, ob die Kenntnisse der deutschen
Sprache ausreichend sind.
Durchführung
Wir behalten uns vor, den Kurs nicht durchzuführen,
wenn zuwenig Anmeldungen eingehen. In diesem Falle erhalten Sie
ebenfalls spätestens 15 Tage vor Kursbeginn Bescheid. Natürlich
wird Ihnen das gesamte Kursgeld zurück erstattet.
Annullierungen
Bei Abmeldung durch den Teilnehmer oder die Teilnehmerin nach dem
Zulassungsbescheid erfolgt eine Rückerstattung in der Höhe
von maximal CHF 1000. Das restliche Kursgeld bleibt zuhanden des
Wirteverbands Basel-Stadt verfallen.
Straf- und Betreibungsregister
Falls Sie vorbestraft sind, ist Ihrer Anmeldung ein Strafregisterauszug
beizulegen. Falls Betreibungen oder Verlustscheine vorliegen, legen
Sie bitte einen Betreibungsregisterauszug bei. Die Zulassung und
das Bestehen der Prüfung bedeutet nicht automatisch, dass Sie
Ihren Fähigkeitsausweis einsetzen können (siehe unten).
Wichtige Bedingungen für die Bewilligungserteilung
§17 und §21 des Basler Gastgewerbegesetzes: "Die
Bewilligung zur Führung eines
Betriebs darf nur an Personen
erteilt werden, die handlungsfähig sind und einen guten Leumund
haben sowie für eine einwandfreie
Geschäftsführung
Gewähr bieten." Und weiter: "Die Bewilligung... wird
nicht erteilt an
Personen, die in den letzten fünf Jahren
zu einer Zuchthaus- oder Gefängnisstrafe verurteilt worden
sind, sofern die Straftat einer einwandfreien Betriebsführung
entgegensteht, ... die
wiederholt wegen Übertretung der
einschlägigen Vorschriften bestraft worden sind, ... deren
Konkursverfahren in den letzten fünf Jahren mangels Aktiven
eingestellt werden musste, oder gegen die
infolge Konkurses
oder fruchtloser Pfändung Verlustscheine ausgestellt wurden,
gegen die Betreibungen in bedeutendem Umfang bestehen, ...
die in einem
Abhängigkeitsverhältnis zu
Personen
stehen, auf welche (obiges)
zutrifft."
Disziplin
Kursteilnehmer, welche sich den Anordnungen der Kursleitung widersetzen
ode gegen die Disziplin verstossen, können aus dem Kurs weg
gewiesen werden. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf
teilweise Rückerstattung des Kursgeldes.
Unfallversicherung
Es besteht keine Versicherung für die Teilnehmer
und der Wirteverband Basel-Stadt lehnt jegliche Ansprüche aus
Unfällen ab.
|