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22.09.2004

Kreuzzug gegen Cabarets

Wallis wahrscheinlich schon bald ohne L-Bewilligungen

Dicke Post erhielten fünfzehn Nachtwirte im Kanton Wallis: Ende Juli, mitten in der Ferienzeit, liess der Staatsrat die Cabaret-Betreiber in einem Zirkularschreiben wissen, dass die Kontingente für L-Bewilligungen auf 1. Januar 2005 gestrichen werden.

Der Brief basierte lediglich auf dem Ergebnis einer Regierungssitzung, welche aber nur protokolliert und nicht publiziert wurde. Er kam völlig überraschend und ohne Vorankündigung. Als Grund wurde unter anderem angegeben, es liessen sich genügend Tänzerinnen in der EU und im EFTA-Raum rekrutieren. Dass dem nicht so ist, zeigen die Erfahrungen in der Ostschweiz und im Aargau: Dort führte die Streichung der L-Bewilligungen zur Schliessung der meisten konventionellen Cabarets. Gleichzeitig schossen dubiose Kontakt-Bars mit "Touristinnen" und Saunaclubs wie Pilze aus dem Boden, viele junge Frauen wurden in die Schwarzarbeit oder in Scheinehen getrieben.

Die Cabaretiers verlangten mit Hilfe eines Anwalts einen rekursfähigen Beschluss. Rechtlich gesehen, stehen die Chancen aber schlecht. Es bleibt zu hoffen, dass Argumente überzeugen. Es kann nicht sein, dass alle Betriebe wegen einiger weniger Schwarzen Schafe abgestraft werden. Die wirtschaftliche Bedeutung der Cabarets scheint auch in einem Tourismus-Kanton wie dem Wallis niemanden zu interessieren.


Was ist eigentlich eine L-Bewilligung?

Personen, die nicht aus dem EU- oder EFTA-Raum stammen, erhalten normalerweise keine Arbeitsbewilligungen. Zu den Ausnahmen gehören hochqualifizierte Spezialisten und Cabaret-Tänzerinnen. Diese dürfen längstens acht Monate am Stück in der Schweiz arbeiten. Damit sie ein Einreisevisum erhalten, müssen sie älter als 20 sein und für die ersten drei Monate lückenlose Engagements vorweisen. Die Kurzaufenthaltsbewilligung L ist an die Anstellung und den Arbeitsort gebunden. Sie ist jeweils für die Dauer eines Engagements gültig, in der Regel also für einen Monat. Nach Ablauf von acht Monaten müssen die Artistinnen die Schweiz verlassen, vier Monate später können sie frühestens wieder einreisen.

Gemäss dem Zentralen Ausländerregister des Bundesamts für Statistik gab es im Dezember 2001 in der Schweiz 1778 Cabaret-Tänzerinnen mit L-Bewilligung. Rund zwei Drittel davon stammten aus Osteuropa (vorwiegend aus Russland, Rumänien und der Ukraine), ein Sechstel aus Lateinamerika, der Rest aus Afrika und Asien.

Die Kantone Appenzell-Ausserrhoden, St. Gallen und Thurgau akzeptieren keine L-Bewilligungen für Tänzerinnen. Im Kanton Aargau wurden die Kontingente der Cabarets ebenfalls abgeschafft, nun sind wieder zwei Tänzerinnen mit L-Bewilligung pro Betrieb erlaubt. Das Umdenken kam zu spät: Bereits hatten 24 von 27 Night-Clubs geschlossen oder das Konzept geändert. Dubiose Kontakt-Bars mit "Touristinnen" schossen wie Pilze aus dem Boden. Scheinehen, Schwarzarbeit und Steuerausfälle waren die Folge.


Wirtschaftliche Bedeutung der Cabaret-Branche wird unterschätzt

In der Schweiz gibt es rund 350 konventionelle Cabarets mit 3000 Arbeitsplätzen. Die Betriebe erzielen einen Umsatz von etwa 320 Millionen Schweizer Franken. Sie zahlen Löhne und Gagen in der Höhe von 130 Millionen Franken pro Jahr. Nur schon die AHV-Beiträge belaufen sich auf 13 Millionen Franken pro Jahr. Dabei beziehen die meisten Cabaret-Tänzerinnen gar nie eine Rente!

Auch sonst verdient der Staat kräftig mit: Die 1800 Tänzerinnen mit L-Bewilligung bezahlen pro Jahr Quellensteuern im Betrag von neun Millionen Franken. Darin nicht enthalten sind die Lohnsteuern der übrigen 1200 Mitarbeiter und die Gewinnsteuern der Unternehmen. Ausserdem liefern Cabaretiers pro Jahr rund 18 Millionen Franken Mehrwertsteuer und Gebühren in Millionenhöhe ab.

Night-Clubs gehören zum touristischen Angebot, weshalb die L-Bewilligungen beispielsweise in Genf oder in Basel völlig unbestritten sind. Von den Cabarets direkt abhängig sind verschiedene Lieferanten, dazu gehören rund hundert Vermittlungsagenturen.


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