Back to Top
Wirteverband Basel-Stadt

Wirteverband Basel-Stadt


Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.

29.09.2010

Stadt Erfurt führt Bettensteuer ein

Dehoga geht juristisch gegen die neue Abgabe vor

Mit rot-rot-grüner Mehrheit hat der Erfurter Stadtrat die heftig umstrittene Kulturförderabgabe durchgewunken. Fünf Prozent des Übernachtungspreises werden damit ab 1. Januar 2011 als sogenannte Bettensteuer fällig.

"Der Erfurter Stadtrat hat mit dieser Entscheidung alle von uns und anderen Institutionen vorgebrachten tatsächlichen und juristischen Bedenken in Bezug auf diese Satzung ignoriert", empört sich Dirk Ellinger, Geschäftsführer des Dehoga Thüringen. Der nächste Schritt sei damit klar: "Wir werden vor das Oberverwaltungsgericht gehen und diese Satzung kippen."

Die "Kulturförderabgabe" wird auf Übernachtungen erhoben und bedeutet für das Gastgewerbe in der thüringischen Landeshauptstadt die zweite finanzielle Zumutung, da in diesem Jahr bereits die Sondernutzungsgebühren um 75 Prozent angehoben wurden, was die Aussengastronomie hart trifft.

Vollkommen willkürlich soll die Steuer nur jene Beherbergungseinrichtungen treffen, in denen mehr als acht Gäste untergebracht werden können. Alle anderen Betriebe bzw. auch Privatvermieter sollen aufgrund angeblich zu hoher Verwaltungskosten nicht belangt werden. Damit ist der Grundsatz der gleichförmigen Besteuerung wesentlich durchbrochen.

"In weiten Teilen ist die Satzung einfach nur von anderen Kommunen abgeschrieben worden und enthält rechtsfehlerhafte Formulierungen, die auf Erfurt gar nicht zutreffen. So ist etwa die Rede davon, gemeindliche Fremdenverkehrseinrichtungen in Anspruch nehmen zu können. Zum einen ist Erfurt eine Stadt und keine Gemeinde und zum anderen verfügt Erfurt über keine Fremdenverkehrseinrichtungen, wie sie eben nur in einer Fremdenverkehrssatzung vorkommen", so Ellinger.

Als besonders besorgniserregend wird gewertet, dass die seitens des Dehoga Thüringen abgegebene umfangreiche Stellungnahme, die sämtliche formalrechtliche Widersprüche der Satzung offenlegte, seitens der Stadtverwaltung völlig ignoriert wurde.

"Grundsätzlich lehnen wir diese Steuer ab. Wir werden uns dagegen auch entsprechend zur Wehr setzen. Eine solche Steuer kann gar nicht geeignet sein, die Tourismusentwicklung, entgegen der Begründung seitens der Verwaltung, positiv zu beeinflussen", fasst Ellinger zusammen. Nur eine schnelle gerichtliche Entscheidung könne hier Klarheit bringen.


Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!


GV und GastroPodium 2024

DI 25. Juni 2024 um 16 Uhr
Bildergalerie 2023 
Videos 2023 anschauen



Mit E-Learning zum Wirtepatent!

1000 Franken plus Prüfungsgebühr
Mehr Informationen


Kostenlose Servicekurse

für Einsteigerinnen und Einsteiger
Jetzt informieren und anmelden