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08.11.2010
Sechsstellige MwSt-Nummern werden ersetzt
Einführung von Unternehmens-Identifikationsnummern
Der Bundesrat hat entschieden, dass das UID-Gesetz per 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Jedem Unternehmen in der Schweiz wird eine einheitliche Idenfikationsnummer zugeteilt. Die neue UID-Nummer wird die alte sechsstellige MwSt-Nummer ersetzen. Die Hauptabteilung MwSt und das Bundesamt für Statistik informieren die Steuerpflichtigen mit einem gemeinsamen Schreiben.
Welches ist meine neue MwSt-Nummer?
Die UID hat das Format CHE-123.456.789 und die MwSt-Nummer setzt sich zusammen aus der UID mit dem Zusatz "MWST".
Wann erhalte ich meine UID?
Die UID wird vom Bundesamt für Statistik allen Mehrwertsteuerpflichtigen im Verlaufe des 1. Semesters 2011 bekannt gegeben. Bisher nicht mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen sind gebeten, sich direkt beim Bundesamt für Statistik zu informieren.
Bis wann muss ich meine MwSt-Nummer anpassen?
Die Hauptabteilung MwSt wird die alte MwSt-Nummer weiterhin als sogenannte Referenznummer verwenden bis Ende 2013. Zwischen Mitte 2011 bis Ende 2013 haben Sie zwei MwSt-Nummern und können auch beide verwenden (CHE-123.456.789 MWST und MWST 799 000). Den Unternehmen wird empfohlen, Anpassungen (Informatik, Rechnungen oder andere Dokumente) in ihre Planungen 2012-2013 aufzunehmen, um nicht zusätzliche Kosten zu verursachen.
Gibt es aufgrund der UID Aenderungen bei der MwSt?
Der Bunderat hat entschieden, dass das UID-Gesetz per 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Die Hauptabteilung MwSt wird im ersten Quartal 2011 informieren, welche Änderungen die UID für die MwSt zur Folge hat.
Für alle weiteren Fragen im Zusammenhang mit der UID, welche nicht im direkten Zusammenhang mit der MwSt stehen, ist das Bundesamt für Statistik zuständig.
- Eidgenössische Steuerverwaltung
- Mehrbelastungen für die Betriebe
- Probleme beim Versand der neuen AHV-Ausweise
Dossiers: Bürokratie | Mehrwertsteuer
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=2532
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