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11.11.2010

Tempo 30, mehr autofreie Zonen, Transit-Velorouten

Neues Verkehrskonzept für die Innenstadt

Der Regierungsrat beantragt beim Grossen Rat einen Kredit in Höhe von 1.35 Millionen Franken für die Umsetzung des Neuen Verkehrskonzepts für die Basler Innenstadt. Neben der Erweiterung der Fussgängerbereiche werden auch organisatorische Fragen wie Anlieferungszeiten geregelt. Die Aufteilung des Konzepts in zwei Module macht die Umsetzung unabhängig von der Diskussion um die Regelung des Autoverkehrs auf der Mittleren Brücke.

Das "Neue Verkehrskonzept Innenstadt" schafft die Basis zur Erweiterung der Fussgängerbereiche in der Innenstadt. Es strebt eine Vereinheitlichung und deutliche Vereinfachung der Verkehrsregelungen in der Innenstadt an. Die Fussgängerbereiche in der Basler Innenstadt werden erweitert. Gleichzeitig formuliert das Verkehrskonzept Regeln für die anderen Verkehrsteilnehmer wie den öffentlichen Verkehr, die Velofahrenden sowie den verbleibenden motorisierten Individualverkehr.

Im Zuge der Vereinheitlichung und Vereinfachung der Verkehrsregelungen sind für den gesamten Innenstadtbereich nur vier Grundsätze vorgesehen: Innerhalb des Perimeters City-Ring wird grundsätzlich ein Tempo 30-Regime umgesetzt. In den Einkaufs- und Aufenthaltsbereichen der Altstadt (z.B. Freie Strasse, Rümelinsplatz) sind Fussgängerzonen geplant.

Die übergeordneten (Transit-)Velorouten durch die Innenstadt werden als autofreie Begegnungszonen signalisiert und erlauben die Durchfahrt mit Tempo 20km/h (z.B. Münsterhügel). Auf den ÖV-Achsen in der Innenstadt gelten neu die Regelungen der Tempo 30-Zone.

Die Aufteilung des Konzepts in die zwei Module "Grundkonzept" sowie "Erweiterung Kleinbasel" macht die Umsetzung unabhängig von der Diskussion um die Regelung des Autorverkehrs auf der Mittleren Brücke. Allerdings sind Aufwertungsmassnahmen im Kleinbasel (z.B. Rheingasse) sowie im Bereich des Grossbasler Brückenkopfs (z.B. Eisengasse) vom Einbezug der Mittleren Brücke in das Konzept abhängig.

Der beantragte Kredit in Höhe von 1.35 Millionen Franken teilt sich auf in einen Ausführungskredit für die Umsetzung des "Neuen Verkehrskonzepts Innenstadt" sowie in einen Projektierungskredit für die Systemevaluation und Projektierung von mechanischen Sperren für die künftig autofreien Bereiche der Innenstadt.

Im Januar 2007 beantragte der Regierungsrat mit einem Ratschlag die Finanzierung von Wechselsignalen zur Umsetzung eines neuen Verkehrsregimes Innenstadt. Dies wurde von der grossrätlichen Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie (UVEK) abgelehnt.

Die Kommission formulierte stattdessen Leitplanken für ein neues Verkehrsregime Innenstadt, welche der Grosse Rat im April 2008 der Regierung zur Weiterbearbeitung überwies. Für die Detailprojektierung und schrittweise Umsetzung sind nach der Genehmigung durch den Grossen Rat rund drei Jahre vorgesehen.


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