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14.11.2010
Küchenpersonal illegal beschäftigt
Schwarzarbeit in bayerischen Gaststätten
Präventive Schwarzarbeitkontrollen des Zolls am Untermain decken illegale Beschäftigung und fehlende Arbeitsgenehmigungen auf.
Bei der Überprüfung mehrerer Gaststätten und Gastronomiebetriebe stiessen die Zöllner der Kontrolleinheit Prävention im Grossraum Alzenau zu Wochenbeginn auf Anzeichen illegal beschäftigter Arbeitnehmer und auf ausländische Beschäftigte ohne Arbeitsgenehmigungen.
Im Zuge der Überprüfung von Gastronomiebetrieben wurde ein 27-jähriger Inder in Zusammenarbeit mit der Polizei vorläufig festgenommen. Vermeintlich war er 2007 bereits illegal mit dem Zug über Spanien nach Deutschland eingereist und arbeitete bereits einige Wochen ohne die erforderliche Arbeitsgenehmigung als Spülkraft in der Küche eines gastronomischen Betriebs der Region. Die Ermittlungen zum Vorwurf des illegalen Aufenthalts führt die Polizeidienststelle in Alzenau fort. Der Inder wurde bereits dem Haftrichter vorgeführt und muss mit der Abschiebung rechnen.
Die Befragung des Kochs durch die Zollbeamten brachte in einem weiteren Restaurationsbetrieb ähnliche Ergebnisse hervor. Ein 38-jähriger Koch aus China konnte keinen Aufenthaltstitel vorweisen. Sein 10 Jahre jüngerer Kollege verstiess vermeintlich gegen räumliche Aufenthaltsbeschränkungen. Auch verfügten die Köche sowie eine chinesische Servicekraft für ihre Beschäftigung nicht über die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen. Sie müssen sich nun mit dem Vorwurf der Ausübung einer Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung auseinandersetzen.
Neben der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt besteht gegen die jeweiligen Arbeitgeber auch der Verdacht des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und der Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung. Die Ermittlungen des Hauptzollamts Schweinfurt dauern an.
- Grosskontrollen in der deutschen Bodensee-Gastronomie
- Abklärungen bei Verdacht auf Schwarzarbeit
- Mit Schwarzgeld Löhne schwarz gezahlt
Dossiers: Arbeitsrecht | Ausländerrecht
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