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16.11.2010

Elektronischer Glimmstängel im Rauchverbot

SuperSmoker-Zigarette: Konflikte sind vorprogrammiert

Mit dem Slogan "SuperSmoker-Zigarette für problemloses Rauchen überall und jederzeit" hat Valora den Verkauf künstlicher Zigaretten bekannt gegeben. Der elektronische Glimmstängel brennt nicht und soll deshalb auch in rauchfreien Zonen gepafft werden dürfen.

sda. Die künstliche Zigarette brennt tatsächlich nicht. Elektronisch gesteuert produziert sie jedoch einen Rauch aus Wasserdampf, der inhaliert und wieder ausgepustet wird. Der Wasserdampf riecht – je nach Wahl – nach "Tabak", "Menthol" oder "Energy".

Valora-Sprecherin Stefania Misteli erklärte auf Anfrage, dass sich Dampf und Geruch innert kürzester Zeit verflüchtigen. Valora schliesst daraus, dass "Raucher jetzt überall, auch in rauchfreien Zonen, ihrer Rauchergewohnheit nachgehen können (vorbehältlich des jeweiligen Hausrechts)", wie das Kiosk-Unternehmen mitteilte.

Darf die Hightech-Zigarette also beispielsweise in Zügen oder Restaurants geraucht werden? Darf sie benutzt werden, um das Rauchverbot zu umgehen?

"Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen bezieht sich nicht explizit auf den Konsum von E-Zigaretten sondern besagt, dass Räume, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, rauchfrei sein müssen", erklärte Nicole Disler, Sprecherin des Bundesamtes für Gesundheit, auf Anfrage.

Im Moment fehlten noch entsprechende Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen von E-Zigaretten und solche seien zentral für künftige Massnahmen. Mit anderen Worten: Noch ist nicht klar, wie der Umgang mit elektronischen Zigaretten gehandhabt und geregelt werden soll.

Die SBB wartet zunächst Empfehlungen der Gesundheitsbehörden ab, bevor sie reagiert. Ob dies überhaupt notwendig wird, muss sich noch weisen. Elektronische Zigaretten seien bisher kein Thema bei Kundenreaktionen gewesen, sagte SBB-Sprecher Christian Ginsig auf Anfrage.

Gesundheitliche Fragezeichen

Das BAG rät "zum vorsichtigen Umgang im E-Zigaretten", wie es in einem Infoschreiben von Mitte September festhält. Die Weltgesundheitsorganisation WHO riet 2008 von der E-Zigarette ab. Sie enthalte eine Anzahl chemischer Zusätze, die sehr giftig sein können.

Eine Umfrage von Jean-François Etter, Tabakspezialist der Universität Genf, hat ergeben, dass die miserable Qualität bei Benutzern der künstlichen Zigarette am meisten kritisiert wird. Als diverse Nebenwirkungen geben sie an: trockener Mund und Hals, Schwindel, Kopfweh und Brechreiz. Allerdings hat die Umfrage auch ergeben, dass die elektronische Zigarette gebraucht wird, um mit dem Rauchen aufzuhören.

Gemäss den US-amerikanischen Gesundheitsbehörden könnte der Dampf der elektronischen Zigaretten krebserregende Stoffe enthalten. Zudem ist die Art und Herkunft des verwendeten Nikotins unbekannt; E-Zigaretten haben ihren Ursprung in China.

Batteriebetriebene Zigarette

Sie bestehen aus einem batteriebetriebenen Gerät sowie austauschbaren oder nachfüllbaren Kartuschen welche Nikotin und Aromastoffe enthalten. Durch einfaches Ziehen wird die Steuerungselektronik aktiviert. Die Inhaltsstoffe aus den Kartuschen werden zerstäubt oder erhitzt und können anschliessend inhaliert werden.

Ein blaues LED-Licht an der Spitze zeigt, dass sie in Gebrauch ist und soll den Unterschied zu herkömmlichen Zigaretten markieren. Allerdings ist in der Schweiz nur die nikotinfreie Version der "Superzigarette" zugelassen. Passende Nikotin-Kapseln müssen für den Privatgebrauch eingeführt werden.


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