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30.06.2011

Fümoar-Lokale sind nicht mehr zulässig

Kleine Raucherlokale noch toleriert bis zur Abstimmung im November

Nach dem Urteil des Bezirksgerichts Arbon erachtet das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt das "Fümoar-Modell" als nicht mehr zulässig. Zum selben Schluss gelangte auch das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt. Hans-Peter Wessels informiert nun die betreffenden Lokale schriftlich über die Anpassung der Praxis.

Das Modell "Fümoar” wird als Umgehung des Schutzes vor Passivrauchen qualifiziert. Zum gleichen Schluss kam vergangene Woche schon das Bezirksgericht Arbon. Darüber informiert der Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements, Hans-Peter Wessels, die Betreiber solcher Lokale in einem Brief und teilt ihnen mit, dass das BVD die bisherige Vollzugspraxis entsprechend anpasst.

Diejenigen Betriebe, die weiterhin das Rauchen zulassen, müssen in Zukunft mit kostenpflichtigen Verwarnungen rechnen. Der Brief wurde auch auf der Homepage des Bau- und Verkehrsdepartements veröffentlicht.

Am 27. November 2011 wird über die kantonale Volksinitiative "Ja zum Nichtraucherschutz ohne kantonale Sonderregelung!" abgestimmt. Diese verlangt, dass in Basel-Stadt die Regelung des Bundes übernommen wird, wonach kleine Lokale bis maximal 80m2 Grösse als Raucherbetriebe zugelassen werden können. Bis zur Abstimmung verzichtet das Bau- und Verkehrsdepartement deshalb darauf, solchen kleinen Betrieben kostenpflichtige Verwarnungen zuzustellen.

Die angepasste Vollzugspraxis in Basel entspricht weitgehend der Bundeslösung. Sollte die Initiative im November abgelehnt werden, müssen auch alle kleinen Gastwirtschaften auf einen rauchfreien Betrieb umstellen.


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