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31.10.2011

Regierung will noch mehr Buvetten

Zwei zusätzliche Standorte am Unteren Rheinweg

Das Bau- und Verkehrsdepartement will mit einem neuen Konzept den Betrieb von Buvetten und Verkaufsständen im Stadtgebiet unterstützen und fördern. Jetzt werden zwei neue Standorte für Buvetten und neun Verkaufsstände ausgeschrieben.

Die Allmendverwaltung hat in den letzten Jahren an zwei Standorten am Kleinbasler Rheinufer Buvetten im öffentlichen Raum bewilligt. "Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass damit interessante Akzente gesetzt werden können und dass in diesen öffentlichen Räumen eine bessere Sozialraumkontrolle geschaffen wird", heisst es in einer Mitteilung des Departements. Der Betrieb der Buvetten sei ein grosser Gewinn für das Rheinbord.

Vor ein paar Monaten nahm der Regierungsrat das neue Konzept für Betrieb, Gestaltung und Bewilligung von Buvetten und Verkaufsständen zur Kenntnis. Gleichzeitig wurde die Allmendverwaltung beauftragt, mit der Ausschreibung einer ersten Tranche von Buvetten zu beginnen.

Am 2. November 2011 werden in einer ersten Tranche drei Buvetten-Standorte im Kantonsblatt publiziert. Bei diesen Ausschreibungen handelt es sich einerseits um den bisherigen Standort am Unteren Rheinweg vis-à-vis Haus Nr. 160 (Dreirosen), anderseits um die neuen Standorte Unterer Rheinweg (Perimeter Florastrasse), und Unterer Rheinweg (Abschnitt Leuengasse-Oetlingerstrasse).

Die drei Standorte werden separat ausgeschrieben. Die Allmendverwaltung führt ein offenes Betreiberauswahlverfahren durch, um geeignete Unternehmen, Interessengemeinschaften oder Einzelpersonen zu ermitteln, welche eine Buvette am Unteren Rheinweg erfolgreich führen können. Eine zweite Tranche von Buvetten-Standorten wird Ende 2012 für den Betrieb ab 2013 publiziert.

Aufgrund eines politischen Vorstosses hat der Regierungsrat bereits 2008 das Bau- und Verkehrsdepartement beauftragt, ein Verkaufsstandkonzept zu erarbeiten, das eine Erweiterung der Angebotspalette und der Standorte für Verkaufsstände zulässt.

Das Sortiment ist auf Produkte zur kurzfristigen Konsumation beschränkt. Esswaren sollen im Sinne eines Take-Aways unterwegs verzehrt werden können. Sie dürfen insbesondere wegen den möglichen Geruchsemissionen nicht vor Ort gekocht werden. Die Verpackung soll minimal und umweltfreundlich sein. Die Stände sind örtlich gebunden und müssen jeweils über Nacht entfernt werden.

Folgende neuen Standorte für Verkaufsstände sind vorgesehen: Zürcherstrasse 158, Theodorsgraben (Ecke Schaffhauserrheinweg), Unterer Rheinweg vis-à-vis Haus Nr. 30, Unterer Rheinweg (Ecke Oetlingerstrasse), Unterer Rheinweg (Ecke Florastrasse), St. Alban-Rheinweg (Ecke Mühlegraben), Solitude-Promenade (Höhe Haus Nr. 204), Elsässerrheinweg (Höhe Haus Nr. 6), St. Johanns-Rheinweg (Höhe Haus Nr. 99).


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