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15.08.2012

Schutz der Abendruhe versus lebendige Gastronomie

Einschränkungen für Restaurationsbetriebe in Hinterhöfen

Etliche Basler Restaurants müssen ihren Betrieb im Hinterhof bereits um 20 Uhr einstellen. Die entsprechende Auflage in den Bau- und Betriebsbewilligungen aus den letzten Jahren stützen sich vor allem auf einen Entscheid der Baurekurskommission aus dem Jahr 2004.

In rund einem Dutzend Fälle kam die Lärmschutzfachstelle beim Amt für Umwelt und Energie (WSU) im Rahmen der Bearbeitung von Baugesuchen, die das Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BVD) ausstellt, zum Schluss, dass die Betriebszeit im Hinterhof auf 20 Uhr beschränkt werden muss.

Dabei stützt sich die Lärmschutzfachstelle auf ein Urteil der Baurekurskommission von Ende April 2004, das im Fall des Restaurants Stänzler am Erasmusplatz geurteilt hatte, dass der Betrieb im Hinterhof um 20 Uhr zu schliessen sei. Die Baurekurskommission berief sich damals auf höhere Rechtsprechung.

Verhaltenslärm dürfe "das Wohlbefinden der Betroffenen nicht erheblich bzw. bei neuen Betrieben höchstens geringfügig stören", heisst es in einer Mitteilung des Bau- und Verkehrsdepartements. Objektiv messbare Grenzwerte gebe es in der Gesetzgebung dazu nicht, so dass die Lärmschutzfachstelle bei Baugesuchen im Einzelfall beurteilen müsse, wie lange gewirtet werden dürfe.

Betroffen sind bisher rund ein Dutzend Betriebe. Dazu gehören das Café Fortuna, das Restaurant Rhyschänzli und die Gelateria Acero. Bei allen Fällen handelt es sich nach Angaben der Behörden um neu eingegangene Gesuche: "Die Betriebe wussten also von Anfang an, unter welchen Rahmenbedingungen sie ihren Hinterhof bewirtschaften können."

"Eine Weisung oder eine gesetzliche Bestimmung, wonach Hinterhofbetriebe konsequent auf 20 Uhr zu beschränken seien, gibt es nicht", schreibt das Bau- und Verkehrsdepartement. Ebenso wenig handle es sich bei den verfügten Zeitbeschränkungen auf 20 Uhr um eine neue Praxis. Die Lärmschutzfachstelle verfahre bei der Beurteilung von Lärmimmissionen in Hinterhöfen seit 2004
konsequent gleich.

Bereits bestehende, für einen Hinterhof geltende Betriebszeiten seien in Basel bisher noch nicht auf 20 Uhr eingeschränkt worden. Ein solcher Fall wäre aber bei berechtigten Lärmbeschwerden von Anwohnern denkbar!


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