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28.06.2013

Bundesrat lässt weitere Ausnahmen zu

Weitere Zweitwohnungen in Tourismusgemeinden möglich

Der Bundesrat hat festgelegt, wie er die Zweitwohnungsinitiative umsetzen will. Für Gemeinden, welche die 20-Prozent-Grenze erreicht haben, sollen Ausnahmen möglich sein. Während die Gebirgskantone den Entwurf begrüssen, zeigen sich die Initianten enttäuscht.

sda. Wie bereits die Verordnung sieht der Gesetzesentwurf, den der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat, Ausnahmen vor; den Bergkantonen und Tourismusgemeinden will der Bundesrat noch stärker entgegen kommen.

Zwar ist der Neubau von Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent grundsätzlich verboten. Touristisch bewirtschaftete Wohnungen mit sogenannt warmen Betten sollen aber auch in Zukunft gebaut werden können.

Derartige Wohnungen müssen ein hotelähnliches Betriebskonzept aufweisen und dürfen nur kurzzeitig, nicht aber dauerhaft vermietet werden. Den Bau von Zweitwohnungen ohne hotelähnliches Betriebskonzept will der Bundesrat zulassen, wenn der Bedarf nachgewiesen ist und die Wohnungen zur Vermietung angeboten werden.

Querfinanzierung von Hotels

Die Querfinanzierung von Hotels mittels Zweitwohnungen soll ebenfalls möglich bleiben. Wenn es die finanzielle Situation eines Hotels erfordert, dürften bis zu 20 Prozent der Nutzungsfläche eines Betriebes für den Bau von Zweitwohnungen genutzt werden.

Noch offen ist, inwiefern es möglich sein wird, Wohnungen umzunutzen, die schon vor der Abstimmung im Februar 2012 bestanden oder rechtskräftig bewilligt waren. Hierbei schlägt der Bundesrat zwei Varianten vor, die im Rahmen der Vernehmlassung diskutiert werden sollen.

Initianten kritisieren die vielen Ausnahmen

Bei den Initianten löst der Gesetzesentwurf Enttäuschung aus. Sie sprechen von einem "Kniefall" des Bundesrates vor der Bau- und Immobilienlobby. "Der Gesetzesentwurf ist wie eine Sperre, die aber so viel Löcher enthält, dass sie gar nicht halten kann", sagte Vera Weber, Tochter des Umweltschützers Franz Weber, gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Die Kernbestimmung im Verfassungsartikel – nicht mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen – werde missachtet. Weber kündigte an, Helvetia Nostra werde sich in der Vernehmlassung kritisch einbringen.

Zustimmung erhält der Bundesrat hingegen von den Gebirgskantonen wie auch von der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) oder vom Baumeisterverband. Die Rede ist von "zielgerichteten Ansätzen", von einem "gangbaren Weg" wie auch von einem "pragmatischen und lösungsorientierten" Entwurf.


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