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18.07.2013

Bundesgericht weist Beschwerden von Fümoar-Lokalen ab

Ende des Raucherbeizen-Netzwerks zeichnet sich ab

In zwei Basler "Fümoar"-Betrieben darf definitiv nicht frei geraucht werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der beiden Lokale gegen den letztjährigen Entscheid des Basler Appellationsgerichts abgewiesen. Die Begründung der höchstrichterlichen Urteile liegt noch nicht vor.

"An der aktuellen Rechtslage ändert dies nichts, zumal der Antrag um Erteilung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde vom Bundesgericht bereits vor einiger Zeit abgewiesen worden ist", schreibt der Verein Fümoar in einer ersten Stellungnahme. "Wie das Arbeitsinspektorat bzw. das AWA vorzugehen gedenkt, ist uns unbekannt", so Thierry Julliard, Geschäftsführer des Vereins.

Eine Stellungnahme zu diesem Urteil könne er erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung abgeben. Das weitere Vorgehen von Fümoar wird durch eine alsbald einzuberufende, ausserordentliche "Wirtemitgliederversammlung" bestimmt.

Fümoar empfiehlt seinen Mitgliedern allerdings, sich bis auf weiteres an das Rauchverbot zu halten. Der Verkauf von Mitgliederkarten wurde eingestellt.


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