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10.09.2013

Arbeitsamt erteilte unkorrekte Bewilligungen

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Amtsmissbrauch

Im Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt wurden Arbeitsbewilligungen erteilt, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Die Praxis wurde korrigiert, und es wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Im Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt (AWA) wurden in der Abteilung Arbeitsbewilligungen Grenzgängerbewilligungen an Staatsangehörige von Drittstatten, Bulgarien und Rumänien (EU 2) sowie Kurz- und Daueraufenthaltsbewilligungen an Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien erteilt, die den Anforderungen gemäss dem Ausländergesetz (AuG) nicht entsprachen.

Das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gemäss AuG wurde nicht geprüft. Die Bewilligungen wurden vorwiegend in den Bereichen Gastgewerbe, Reinigung, Handwerk und Verkauf erteilt. Laut Basler Zeitung wurde ein Mitarbeiter des AWA verhaftet.

Nach Angaben des AWA wurde die Praxis umgehend korrigiert. Ab sofort werde bei allen Erstgesuchen geprüft, ob auf dem schweizerischen und europäischen Arbeitsmarkt keine geeigneten Bewerber gefunden werden konnten. Es müssen Rekrutierungsbemühungen vorliegen. Zudem muss es sich um eine qualifizierte Tätigkeit handeln und die orts- und branchenüblichen Löhne sind einzuhalten.

Zur Abklärung eines möglichen Verdachts auf Amtsmissbrauch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. "Das AWA hat ein grosses Interesse daran, dass die Abklärungen möglichst rasch durchgeführt und abgeschlossen werden", heisst es in einer Mitteilung.


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