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01.10.2013

BDP schlägt Sondersatz für das Gastgewerbe vor

Höhere Mehrwertsteuer für Take-Aways faktisch vom Tisch

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates gab einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes" in die Vernehmlassung. Die Idee, warme Speisen in Take-Aways künftig wie in der Gastronomie zum Normalsatz zu besteuern, war gut gemeint, aber wenig durchdacht. Entsprechend heftig fiel die Kritik aus. Die BDP, immerhin die Partei der Finanzministerin, bringt nun einen Sondersatz "Gastgewerbe" ins Spiel.

Für warme Speisen soll der Mehrwertsteuersatz im Take-Away 8 Prozent betragen, also gleich viel wie im Restaurant. Für kalte Speisen hingegen soll der Normalsatz nur gelten, wenn für den Konsum an Ort und Stelle besondere Vorrichtungen bereit stehen. Diese Gesetzesänderung soll laut dem Willen der nationalrätlichen Wirtschaftskommission als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative von Gastrosuisse dienen.

Heute bezahlen die Gäste von Restaurants einen höheren Mehrwertsteuersatz als die Kunden von Take-Aways. Gastrosuisse will diese Ungleichbehandlung mit einer Volksinitiative beheben und fordert eine Besteuerung unabhängig vom Verzehrort.

Das Anliegen der Wirtschaftskommission, gleich lange Spiesse zu schaffen, wird weitgehend anerkannt, wie sich in der Vernehmlassung gezeigt hat. Allerdings hegen die meisten Parteien und Verbände Zweifel, ob die Einführung eines Warm-Kalt-Kriteriums zweckmässig ist.

Die CVP hält den Gegenentwurf für wenig durchdacht, die SP als "nicht zielführend". Der Steuersatz solle nicht von der Temperatur einer Mahlzeit abhängig gemacht werden. Auch die SVP kritisiert den Vorschlag der WAK. "Die Situation für Gastbetriebe lässt sich nicht dadurch verbessern, dass die Marktbedingungen für Take-Away-Betriebe verschlechtert werden", schreibt die Partei. Letztlich handle es sich um eine Steuererhöhung.

Die FDP hält weiterhin an der Idee eines Einheitssatzes fest. Damit könnten Bürokratiekosten im dreistelligen Millionenbereich eingespart werden und auch die Konsumenten würden entlastet. Einzig die Grünen sprechen sich für den WAK-Entwurf aus. Zwar liessen sich Grenzfälle in der Praxis nicht ausschliessen, aber der Gegenvorschlag baue die steuerlichen Ungerechtigkeiten ab, schreibt die Partei.

Aufsehenerregend ist der Vorschlag der BDP, mit einem Sondersatz "Gastgewerbe" die bestehende Diskriminierung abzuschwächen. Der Sondersatz soll neu nicht nur für Beherbergungsleistungen, sondern auch für den Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken in der Gastronomie gelten.

Ziel müsse es sein, das Gastgewerbe wettbewerbsfähiger zu machen, schreibt die Partei. Man wolle keine Privilegien und Subventionen für das Gastgewerbe, sondern die Minimierung der bestehenden Ungerechtigkeiten. Die Branche und deren Kunden dürften nicht benachteiligt werden, heisst es in der Vernehmlassung.

In den künftigen Gastgewerbesatz sollen die gastgewerblichen Leistungen und die Beherbergungsleistungen im Sinne des geltenden Mehrwertsteuergesetzes fallen. Nicht erfasst wären die warmen Mitnahmeartikel und Alkoholika.

Gemäss ersten Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung könnte der Sondersatz bei 5.5 liegen, wobei sich der aktuell geltende Normalsatz und der reduzierte Satz nicht verändern müssten.

"Mit dem Gastgewerbesatz könnte die Diskriminierung verhindert und die arbeitsintensive Branche entlastet werden", schreibt die BDP. Der Satz für die Beherbergungsleistungen würde zwar vordergründig erhöht, da die Hotelbetriebe aber oft einen beachtlichen Umsatzanteil an der Restauration haben, würde sich dies wieder ausgleichen.

Für die Einführung des Gastgewerbesatzes scheint eine Verfassungsänderung unumgänglich, da Art. 130 Abs. 1 BV grundsätzlich ein Zwei-Satz-System vorschreibt. Die BDP schlägt vor, den Sondersatz für das Gastgewerbe als direkten Gegenvorschlag der Volksinitiative gegenüberzustellen.


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