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02.10.2013

GastroSuisse unterstützt indirekten Gegenvorschlag nicht

Gastgewerblicher Sondersatz ist der bessere Lösungsansatz

Der von der nationalrätlichen Wirtschaftskommission lancierte indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes" ist in der Praxis leider kaum umsetzbar. GastroSuisse unterstützt deshalb diesen Vorschlag nicht, wie es in einer Mitteilung heisst. Ein neuer Lösungsansatz ist politisch lanciert.

Der Branchenverband GastroSuisse hat im September 2011 seine Mehrwertsteuer-Volksinitiative eingereicht. Die zentrale Forderung besteht darin, die herrschende Diskriminierung des Gastgewerbes gegenüber dem Food-Detailhandel aufzuheben, wobei es der Politik überlassen ist, die genaue Satzhöhe festzulegen.

"Der indirekte Gegenvorschlag der Wirtschaftskommission des Nationalrates verfehlt das Ziel, gleich lange Spiesse für alle gastgewerblichen Anbieter zu schaffen", schreibt GastroSuisse in einer Medienmitteilung. Er sei zudem in der Praxis kaum umsetzbar und würde grosse Abgrenzungsprobleme verursachen.

"Eine verminderte Diskriminierung könnte jedoch über die Einführung eines gastgewerblichen Sondersatzes erzielt werden", stellt GastroSuisse-Präsident Klaus Künzli fest. Unter diesen neuen Gastgewerbesatz würden die Leistungen der Restauration und der Beherbergung gleichermassen fallen. Nicht erfasst wären warme Mitnahmeartikel und Alkoholika.

Gemäss ersten Berechnungen könnte dieser neue Sondersatz bei 5.5 Prozent liegen. Bei verkraftbaren Mindereinnahmen für den Staat würden der aktuell geltende Normalsatz und der reduzierte Satz bestehen bleiben. Ein weiterer Vorteil: weil auch die Beherbergung im neuen Sondersatz enthalten wäre, würde dieser dank der neuen Lösung im Unterschied zu heute dauerhaft verankert.

Für die Einführung eines Gastgewerbesatzes wäre eine Verfassungsänderung nötig. "Die Idee eines gastgewerblichen Sondersatzes stellt somit einen direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative dar", präzisiert Klaus Künzli.


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