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26.10.2013
Hygiene-Kontrollergebnisse sollen transparent sein
SGK des Nationalrats wünscht Konformitätsbescheinigungen
Die Gesundheitskommission des Nationalrats hat die Differenzen im Rahmen der Totalrevision des Lebensmittelgesetzes beraten. Die Entscheide fielen zum Teil sehr knapp aus.
Mit 16 zu 8 Stimmen schlägt die SGK einen Kompromiss zur Deklaration von Lebensmitteln vor, insbesondere was die Herkunft der Rohstoffe betrifft (Art. 12 und 13).
Mit Stichentscheid ihres Präsidenten hält die Kommission daran fest, dass der Bundesrat Werbung für ungesunde Lebensmittel einschränken können soll, wenn sich diese an Kinder richtet (Art. 14).
Ebenfalls mit Stichentscheid ihres Präsidenten will sie an der Konformitätsbescheinigung festhalten, die vor allem in der Gastronomie von Interesse ist. Lebensmittelbetriebe sollen demnach eine kostenlose amtliche Bescheinigung erhalten, wenn sie die wesentlichen lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllen (Art. 33). Dieses Dokument müssen sie den Konsumenten auf Verlangen zeigen (Art. 30).
Man wolle mit einer national einheitlichen Regelung sicherstellen, dass Unternehmen nicht je nach Kanton andere Bestimmungen beachten müssten, schreibt die SGK in einer Mitteilung.
- Ständerat gegen Hygiene-Pranger
- Baden-Württemberg: Verwaltungsgericht stoppt Hygiene-Pranger
- Lebensmittelkontrollen sind stets Momentaufnahmen
Dossier: Hygiene und Deklaration
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=4310
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