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19.03.2014

Gemeinsam gegen die Mindestlohninitiative

Vorstösse in den Kantonsparlamenten beider Basel

Mit fast gleichlautenden parlamentarischen Vorstössen gelangen CVP-National- und Grossrat Markus Lehmann und FDP-Landrat Christoph Buser an die jeweiligen Kantonsregierungen. Sie verlangen von den jeweiligen Regierungen Klarheit darüber, welche Auswirkungen eine Annahme der Mindestlohninitiative hätte.

Am 18. Mai 2014 kommt die eidgenössische Volksinitiative "Für den Schutz fairer Löhne" (Mindestlohninitiative) zur Abstimmung. Sie verlangt einerseits, dass Bund und Kantone die Festlegung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen fördern. Andererseits soll der Bund einen nationalen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde festlegen, was einem Monatslohn von über 4000 Franken entspricht.

Mit der Annahme der Mindestlohninitiative wäre der Wirtschaftsraum Nordwestschweiz mit einem starken Eingriff in den Arbeitsmarkt konfrontiert. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen werden von der neuen Regulierung stark betroffen sein und dies, obwohl sie gemeinsam mit den Gewerkschaften die erfolgreiche Sozialpartnerschaft mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen stetig ausbaut.

Deswegen haben die beiden kantonalen KMU-Verbände beschlossen, bei ihren jeweiligen Regierungen mit parlamentarischen Vorstössen vorstellig zu werden. Im Kanton Basel-Stadt hat Markus Lehmann, CVP-National- und Grossrat sowie Vorstandsmitglied des Gewerbeverbands, eine Interpellation eingereicht. Eine solche wird auch FDP-Landrat und Wirtschaftskammer-Direktor Christoph Buser einreichen.

Die beiden Parlamentarier wollen unter anderem wissen, wie sich die jeweiligen Kantonsregierungen grundsätzlich zur Mindestlohninitiative stellen, welche besonderen Folgen sich für Basel-Stadt und Baselland als Grenzkantone ergeben und welche Auswirkungen die Mindestlohninitiative im Zusammenhang mit dem Thema Schwarzarbeit hat.

Im Weiteren verlangen Lehmann und Buser statistische Angaben zur Frage, wie viele Jugendliche, Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten aufgrund eines Mindestlohns stellenlos werden könnten und welche Auswirkungen dies auf die Sozialhilfe generell haben würde. Schliesslich sollen die beiden Regierungen darüber Auskunft geben, wie sich die Mindestlohninitiative auf die Motivation Jugendlicher auswirkt, eine Berufslehre zu absolvieren, wenn bereits Ungelernte einen derart hoch angesetzten Mindestlohn beziehen, wie ihn die Initiative fordert.

Das gemeinsame Vorgehen mit beinahe gleichlautenden Interpellationen in den beiden Kantonsparlamenten von Basel-Stadt und Baselland ist ein starkes Signal für die Geschlossenheit der regionalen KMU-Wirtschaft in der Ablehnung der Mindestlohninitiative.


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