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24.03.2014

Tänzerinnenstatut: Expertengruppe empfiehlt Abschaffung

Frauen im Erotikgewerbe sollen besser geschützt werden

Eine Expertengruppe, die die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement eingesetzt worden war, empfiehlt einen besseren Schutz von Frauen im Erotikbereich. Die rechtlichen Rahmenbedingungen seien im Rahmen einer "nationalen Politik zur Sexarbeit" zu verbessern, heisst es im Bericht. Zu den vorgeschlagenen Massnahmen gehört die Aufhebung der Sittenwidrigkeit und die Abschaffung des Tänzerinnenstatuts, nicht aber ein Prostitutionsverbot nach dem Vorbild von Schweden.

In einer Auslegeordnung stellt die nationale Expertengruppe unter der Leitung der St. Galler alt Regierungsrätin Kathrin Hilber fest, dass Frauen im Erotikgewerbe regelmässig Ausbeutungssituationen ausgesetzt sind und dort oft prekäre Verhältnisse vorherrschen. Eine Mehrheit der Experten ist der Ansicht, dass "aufgrund des erheblichen Missbrauchspotentials" das Cabaret-Tänzerinnenstatut aufzuheben sei. Mit verschiedenen Massnahmen der Politik, der Verwaltung und privater Organisationen sollen zudem die Rechte der im Erotikgewerbe tätigen Frauen gezielt gestärkt werden.

Der Expertenbericht empfiehlt insbesondere eine nationale Politik zur Sexarbeit, um wichtige Grundsätze auf eidgenössischer Ebene zu verankern. Diese Politik soll nach Meinung der Verfasser liberal und pragmatisch ausgestaltet sein. Ein Verbotsmodell nach dem Vorbild nordischer Staaten sei für die Schweiz nicht geeignet, den Schutz von Frauen zu stärken. Das Erotikgewerbe würde sich in die Illegalität verlagern, wodurch die Stellung der Sexarbeiterinnen geschwächt würde.

Vielmehr identifiziert die Expertengruppe vier Handlungsschwerpunkte, um den Schutz für Sexarbeiterinnen zu verbessern: Die bestehenden Rechtsnormen sollen ergänzt, neue Koordinationsgremien auf Ebene Bund und Kantonen geschaffen, und sowohl die Prävention als auch der Vollzug sollen gestärkt werden.

Konkret schlägt der Bericht 26 Massnahmen vor, unter anderem auch die Aufhebung der Sittenwidrigkeit von Prostitutionsverträgen. Während die Ausübung der Sexarbeit zwar legal ist, verstossen Prostitutionsverträge nach bisheriger Auslegung durch das Bundesgericht gegen die guten Sitten, weshalb Forderungen gerichtlich nicht eingefordert werden können.

Weitere Möglichkeiten sieht der Expertenbericht beispielsweise im Ausbau der Beratungsangebote und Beratungsstellen, bei der Stärkung und Sensibilisierung der Vollzugsbehörden sowie in einer neuen, nationalen Fachstelle Sexarbeit. Als zentral erachtet die Expertengruppe die enge Koordination zwischen Bund, Kantonen und Akteuren der Zivilgesellschaft.

Die Expertengruppe bestand aus Vertretern von Frauenschutzorganisationen, der Sozialpartner, der Kantone sowie der betroffenen Bundesstellen. Sie wurde im Juli 2013 vom EJPD mit dem Auftrag eingesetzt, Schutzmassnahmen für Arbeiterinnen im Erotikbereich zu prüfen.

Eine Vernehmlassung zur Abschaffung des Tänzerinnenstatuts im Jahr zuvor zeigte Handlungsbedarf im gesamten Erotikbereich. "Der vorliegende Bericht ist eine Grundlage für den Entscheid über das weitere Vorgehen", schreibt das EJPD in einer Medienmitteilung. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Bundesrat das Tänzerinnenstatut streicht, ist gestiegen. Der Zeitpunkt ist noch unklar, es wird aber eine Übergangsregelung von mindestens neun Monaten geben.


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