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25.05.2014

Um Wettbewerb zu verhindern, ist Coca-Cola jedes Mittel recht

Getränkekonzern droht mit Wegzug aus der Schweiz

Wie die "Schweiz am Sonntag" berichtet, will Coca-Cola seine Produktion in der Schweiz einstellen, sollte das Kartellgesetz verschärft werden. Auch andere Medien übernehmen einmal mehr unsinnige Behauptungen, ohne sie zu hinterfragen.

"Wenn Coca-Cola in der Schweiz zu ausländischen Preisen verkaufen müsste und die Schweizer Kosten damit nicht mehr decken könnte, wird Coca-Cola die Löhne senken müssen oder das Land verlassen", liess der Getränkekonzern diese Woche einen streng ausgesuchten Kreis von Journalisten wissen.

Es kam keinem dieser Medienleute in den Sinn, sich vertieft mit der Kartellgesetzrevision zu beschäftigen. Beim angesprochenen Art. 7a KG geht es nämlich nicht darum, dass Coca-Cola in der Schweiz zu ausländischen Preisen verkaufen muss. Hingegen sollen Nachfrager aus der Schweiz im Ausland nicht mehr diskriminiert werden können, nur weil sie aus der Schweiz kommen. Es geht also um die Einkaufs- und Importfreiheit!

Niemand hat etwas dagegen, wenn Coca-Cola in der Schweiz teurer ist. Schädlich wird es aber, wenn ein guter Teil des Mehrpreises sich gar nicht mit den Mehrkosten hierzulande erklären lässt. Coca-Cola will lediglich sein Vertriebssystem schützen, um weiterhin ungerechtfertigte "Schweiz-Zuschläge" zu erheben und Kaufkraft abzuschöpfen.

Coca-Cola gibt an, in der Schweiz wären bei einer Verlagerung der Produktion 900 Arbeitsplätze bedroht. Diese Zahl ist offensichtlich übertrieben, würden doch die Jobs im Marketing und im Vertrieb in der Schweiz bleiben – ebenso diejenigen von Valser Wasser.

Handkehrum würden im Gastgewerbe und im Detailhandel Zehntausende von Stellen (wieder) entstehen, wenn der grenzüberschreitende Einkaufstourismus nur schon halbiert würde. Die Konsumenten stimmen seit langem und immer öfters mit den Füssen ab. Es wird Zeit, dass auch Konzerne wie Coca-Cola sich diesem Wettbewerbsdruck stellen.

Der Getränkemulti treibt lieber sein böses Spiel. Nachfrager aus der Schweiz werden im Ausland nicht beliefert und – wenn es nicht mehr anders geht – bei den Preisen diskriminiert. Bei marktbeherrschenden Unternehmen wäre das bereits gemäss geltendem Kartellgesetz missbräuchlich. Doch die Weko hält Coca-Cola offenbar nicht für marktbeherrschend. Nur eine Anpassung des Kartellgesetzes wird eine Änderung dieser unverständlichen Praxis bewirken.

Zu guter Letzt lässt die "Schweiz am Sonntag" den Coca-Cola-Sprecher unwidersprochen behaupten, das Beispiel Denner zeige, dass der Wettbewerb spielt. Dabei belegt genau dieser Fall, dass der Wettbewerb behindert wird: Der Getränkeriese erschwert es Parallelimporteuren, sich mit Ware einzudecken und selbst auf den Graumärkten ist nur wenig Ware erhältlich. An Originalbedingungen im Ausland ist schon gar nicht zu denken, solange man teils dubiose Zwischenhändler einschalten muss, um überhaupt an Ware zu kommen.

Das Kartellgesetz hat den Wettbewerb zu gewährleisten. Es ist nicht seine Aufgabe, ineffiziente Vertriebssysteme oder Abzockerfirmen zu schützen. Deshalb unser Aufruf an Coca-Cola: Hört auf, Schweizer Konsumenten und KMU auszunehmen und stellt Euch endlich dem Wettbewerb!

Doch Coca-Cola jammert lieber und droht, Leute zu entlassen, um so Stimmung gegen die Kartellgesetzrevision zu machen. Wie der Konzern mit Mitarbeitern in anderen Ländern umgeht, zeigt ein Bericht der Handelszeitung: Abfüllbetriebe in Griechenland werden geschlossen, um die Produktion ins billigere Bulgarien zu verlegen. Die Kosten in Griechenland müssen ja wahnsinnig hoch sein...

So sieht eine "personalintensive" Getränkeproduktion aus. Bild: Coca-Cola HBC Schweiz AG


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