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19.11.2014

UREK gegen Einschränkung für bewirtschaftete Wohnungen

Bresche bei der Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK) weitet die Bresche aus, die der Ständerat bei der Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative geöffnet hat. Geht es nach ihr, sollen touristisch bewirtschaftete Wohnungen nicht als Zweitwohnungen gelten.

awp/sda. Das hat die UREK mit 14 zu 11 Stimmen entschieden, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Kommerziell vermietete Ferienwohnungen würden damit im Wohnungsinventar als Erstwohnungen geführt, wodurch der Anteil an Zweitwohnungen der Gemeinden sinkt. Unterschreitet er in einer Gemeinde 20 Prozent, hat diese wieder Spielraum zur Erteilung von Baubewilligungen für Zweitwohnungen.

Andererseits könnte der Bau touristisch bewirtschafteter Wohnungen ohne Einschränkung bewilligt werden. Die Mehrheit der UREK ist der Auffassung, die Initianten mit dieser Auslegung beim Wort zu nehmen. Es sei nie Absicht des Initiativkomitees gewesen, kommerziell vermietete Ferienwohnungen oder von Privatpersonen vermietete Wohnungen zu verbieten, heisst es in der Mitteilung.

Bei der Umnutzung von Hotels, die nicht mehr wirtschaftlich geführt werden können, möchte die UREK dem Bundesrat folgen. Der Ständerat hatte sich in der Herbstsession dagegen ausgesprochen, dass nicht überlebensfähige Hotels in Zweitwohnungen umgewandelt werden können.

Im Gegenzug will die kleine Kammer zulassen, dass Hotels Zweitwohnungen zum Verkauf und auch zur Vermietung bauen, wenn sie ihre Existenz nur auf diesem Weg sichern können. Diese Privilegierung will die UREK ebenfalls beibehalten, so dass Hotelbetriebe zwischen Neubau und Umnutzung wählen können.


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