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14.04.2015

Heimische Schuhgeschäfte im Wettbewerb behindert

Was die Schliessung von Botty über Basel und die Schweiz aussagt

Das alteingesessene Schuhhaus Botty in Basel schliesst seine Pforten für immer. Vor ein paar Jahren hat das Unternehmen noch floriert. Was ist passiert?

Wie fast immer, wenn ein Unternehmen aufgibt, sind die Gründe vielfältig. Die Besitzer des bekannten Schuhgeschäfts Botty nennen in der Basler Zeitung unter anderem den starken Franken, den Einkaufstourismus, die Verlagerung zu Online-Kanälen, die hohe Miete an der Gerbergasse, die wirtschaftsschädigende Verkehrspolitik und ungünstige Witterungsbedingungen als Ursachen.

Das leuchtet alles ein. Ähnliche Sorgen plagen auch andere Geschäfte in Basel – vor allem seit der grossräumigen Sperrung der Innenstadt, die sich "Verkehrskonzept" nennt. Während Basel den Einkaufstouristen mit einer Tramverbindung nach Weil den roten Teppich auslegt, vergrault die Stadt ihre Besucher mit einem unzureichenden und überteuerten Parkplatzangebot. Wen wundert es, dass viele Automobilisten die Gratis-Parkplätze im benachbarten Ausland bevorzugen, wo die Läden erst noch länger offen halten?

Aufhorchen lässt folgende Aussage der Botty-Betreiber in der Basler Zeitung: "Vertreiber können ihre Ware nicht direkt bei den Fabriken kaufen, sondern müssen sie bei Vertretern bestellen, die für die Schweizer rund 20 Prozent draufschlagen." Soweit diese Preisdifferenzierung kartellistisch zementiert wird, sollte sie unterbunden werden. Doch obwohl die Schuhhändler und viele andere KMU dem harten internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, verweigert ihnen die Politik "gleich lange Spiesse".

Solange Schweizer Schuhhändler ihre Ware einen Fünftel teurer beschaffen müssen als ihre direkten Konkurrenten jenseits der Grenze, sind sie in der Ausübung des Wettbewerbs behindert. Vor allem auch dann, wenn man sie in den ausländischen Schuhfabriken nicht zu den dort üblichen Bedingungen einkaufen lässt. Nach Einschätzung der Wettbewerbskommission dürfte kein Schuhhersteller marktbeherrschend sein. Deshalb wird die Weko nichts gegen die oben erwähnte Praxis unternehmen, solange das Kartellgesetz nicht entsprechend präzisiert wird.

Schweizer Schuhgeschäfte sind auf die Belieferung durch führende Schuhhersteller angewiesen. Für sie ist es irrelevant, ob sie von einem "marktbeherrschenden" oder einem bloss "relativ marktmächtigen" Unternehmen im Wettbewerb behindert werden. Wenn marktbeherrschende Unternehmen kontrolliert werden sollen und dürfen (Art. 7 KG), dann müsste konsequenterweise auch das Verhalten relativ marktmächtiger Unternehmen auf Missbräuchlichkeit hin untersucht werden können. Genau das verlangt eine parlamentarische Initiative von FDP-Ständerat Hans Altherr, die demnächst in der Wirtschaftskommission des Nationalrats behandelt wird.

Auch Schuhe sind Produktionsmittel, zumindest für Schuhgeschäfte. Wenn die Schweizer Anbieter die von ihnen benötigten Produktionsmittel zu ähnlichen Preisen einkaufen könnten wie international üblich, würde das ihre Wettbewerbsfähigkeit erheblich steigern.

Natürlich könnten Schuhgeschäfte auch an den Löhnen schrauben, um wettbewerbsfähiger zu werden, doch sie stehen auf dem Arbeitsmarkt in Konkurrenz zu anderen Branchen, weshalb sie wenig Spielraum haben, wenn sie die Servicequalität nicht gefährden wollen. Zudem bestätigen mehrere Studien, dass das Detailhandelspersonal in der Schweiz produktiver ist als im Ausland. Höhere Löhne dürften daher nicht in dem Ausmass ins Gewicht fallen, wie das häufig angenommen wird.

Um Entlassungen oder eben doch Lohnsenkungen zu verhindern, sollte die Politik alle anderen verfügbaren Mittel einsetzen, die zu einer Verminderung von Produktionskosten führen. Bei einer Umsetzung der parlamentarischen Initiative Altherr würde das in vielen Fällen bewirkt.

Und was ist von der Konkurrenz aus dem Internet zu halten? Gerade wegen des zunehmenden Online-Einkaufs sollten Schweizer Schuhhändler die Möglichkeit bekommen, ins Ausland auszuweichen, so wie das viele ihre Kunden tun können, und sie sollten dort auch zu den von den Unternehmen praktizierten Preisen – das sind ja wohl Wettbewerbspreise – einkaufen können. Es ist nicht einzusehen, warum dies nicht ermöglicht werden soll.

Selbstverständlich kann man sich fragen, ob Schuhgeschäfte in der zunehmend digitalisierten Welt noch eine Zukunft haben. Den Strukturwandel kann man nicht aufhalten, jedoch für einen fairen Wettbewerb mit gleich langen Spiessen sorgen. Nicht zuletzt wegen des Internets und der damit verbundenen Preistransparenz haben "Schweiz-Zuschläge" zunehmend gravierende Folgen. Auch wer vom Strukturwandel betroffen ist, darf daher zu Recht erwarten, dass die Gesetzgebung ihn vor Wettbewerbsbehinderungen schützt.


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