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16.06.2015

Vier Monate sind viel zu kurz

Gedanken zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative

Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative steht an. Die dadurch nötige Änderung des Ausländergesetzes ist für das Gastgewerbe eine Schicksalsvorlage. Unsere Branche ist existenziell auf ausländische Mitarbeitende angewiesen, machen diese doch rund die Hälfte des gesamten Personalbestands aus. Kurzarbeitsbewilligungen sollen nur dann Höchstzahlen unterliegen, wenn deren Inhaber länger als 12 Monate in der Schweiz arbeiten möchten. Denn kürzere Aufenthalte sind keine Zuwanderung!

Das Gastgewerbe tut sehr viel, um das Potential des inländischen Arbeitsmarktes auszunutzen. Hinsichtlich der Integration von ausländischen Mitbürgern haben wir unsere Hausaufgaben gemacht, und wir unternehmen weiterhin grosse Anstrengungen. Durch das Engagement der Verbände ist über die Jahre ein sechsstufiges, durchlässiges Ausbildungsprogramm entstanden – auch für Personen mit nur geringen Kenntnissen einer Landessprache.

Nebst Lehrgängen wie Riesco (speziell für Flüchtlinge) bietet das Gastgewerbe auch Programme wie Perfecto Futura an, die Erwerbslosen einen Einstieg in die Arbeitswelt bieten (Vermittlungsquote 65%). Der Erfolg dieser Bemühungen kann sich sehen lassen: Heute sind etwa ein Drittel aller erwerbstätigen vorläufig Aufgenommenen im Gastgewerbe tätig. All dies kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir unseren Bedarf an Arbeitskräften nie alleine auf dem heimischen Markt decken können.

Besonders wichtig ist für uns, dass bei der künftigen Kontingentsverteilung alle Branchen gleich behandelt werden. Gegen Verteilansätze nach Wertschöpfung oder die Versteigerung von Bewilligungen setzen wir uns zur Wehr. Die Zulassung zum Arbeitsmarkt hat unabhängig von der beruflichen Qualifikation zu erfolgen, denn es braucht nicht nur Spezialisten, sondern auch Hilfskräfte.

Gemäss Bundesrat sollen Kurzarbeitsbewilligungen für mehr als vier Monate Höchstzahlen unterliegen. Die vorgesehene Dauer einer bewilligungsfreien Zeit von vier Monaten ist aber viel zu kurz! Vielerorts dauert nur schon die Wintersaison länger. L-Bewilligungen sollten bis zu 12 Monaten ausgenommen werden. Ein ausländischer Arbeitnehmer, der länger in der Schweiz bleiben möchte, müsste sich dann selbstverständlich zusammen mit dem Arbeitgeber regulär um einen Kontingentsplatz bemühen.

Gemäss einem Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz würde verfassungsrechtlich der Spielraum für eine Ausnahme von L-Bewilligungen bis 12 Monate von den Höchstzahlen bestehen, weil es sich bei einem Aufenthalt dieser Dauer nach herrschender Lehre nicht um "Zuwanderung" handelt.

Untersuchungen zeigen, dass gut zwei Drittel der ausländischen Arbeitskräfte im Gastgewerbe zur nicht-ständigen Wohnbevölkerung gehören. Sie bleiben also maximal ein Jahr in der Schweiz. Die weitaus meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen dabei mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung von vier bis zwölf Monaten in unser Land (51%). L-Bewilligungen unter vier Monaten machen nur 16% aus. Nur etwa ein Drittel der ausländischen Arbeitskräfte im Gastgewerbe wandert direkt in die ständige Wohnbevölkerung ein!

Das Gastgewerbe kennt saisonale Zyklen und starke Auslastungsschwankungen. Wir sind daher auf Mitarbeiter angewiesen, die sich nur kürzere Zeit zu Erwerbszwecken in der Schweiz aufhalten. Trotz allen Bemühungen, Personal aus dem Inland zu rekrutieren, ist es illusorisch zu glauben, dass es je möglich sein wird, den gesamten Bedarf mit Schweizern und Personen mit Aufenthaltsbewilligungen zu decken. Es darf zudem nicht vergessen werden, dass unsere Betriebe stark ortsgebunden sind und die Produktion nicht einfach ins Ausland auslagern können.

Die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative hat für unsere Branche schwerwiegende negative Folgen. Wir akzeptieren den Volksentscheid, verlangen aber eine massvolle Umsetzung. Für uns ist es zentral, dass neben Kurzaufenthaltern auch Grenzgänger frei von Höchstzahlen in der Schweiz erwerbstätig werden können. Diese stellen ein wichtiges Ventil für Saison- und Auslastungsspitzen dar. Da sie letztlich nicht in die Schweiz einwandern, würde die Initiative korrekt umgesetzt.

Josef Schüpfer
Präsident Wirteverband Basel-Stadt


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