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03.09.2015

Gleichbleibende Mindestlöhne für 2016

Verhandlungsergebnis im Gastgewerbe

Gemäss Art. 34 des geltenden Landes-Gesamtarbeitsvertrags verhandeln die Sozialpartner jährlich über die Mindestlöhne für das kommende Jahr. An den diesjährigen Verhandlungen wurde das Resultat erzielt, dass für das kommende Jahr 2016 wiederum keine Erhöhungen erfolgen. Die Mindestlöhne bleiben also auf dem gleichen Niveau wie 2014 und 2015.

Weiterhin ist es möglich, einen Einführungsrabatt von 8% für Ungelernte oder Mitarbeiter mit einer Progresso-Ausbildung (während maximal sechs Monaten) in Abzug zu bringen. Überstunden können zu lediglich 100% ausbezahlt werden (gemäss Voraussetzungen im Art. 15 L-GAV).

Es gilt ein vereinfachtes Saisonstatut: Das ist eine ausgedehnte Arbeitszeit auf 43.5 Wochenstunden bei gleichem Mindestlohn. Für Mitarbeiter unter 18 Jahren gibt es keine Mindestlohnvorschriften, ebenso für Über-18-Jährige, die an einer schweizerischen Bildungseinrichtung immatrikuliert sind.


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