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07.09.2015

Politische Rechenspiele

Bundesrat führt "befristete" EO-Erhöhung weiter

Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen auch während der nächsten fünf Jahre zusätzliche Lohnprozente an die Erwerbsersatzordnung (EO). Der Bundesrat hat beschlossen, die befristete Erhöhung der EO-Beiträge teilweise weiterzuführen.

sda. 2011 musste er wegen der Mutterschaftsversicherung den Beitragssatz von 0.3 auf 0.5 Prozent erhöhen, befristet bis Ende 2015. Nun haben sich die Reserven des EO-Fonds erholt. Gemäss aktuellen Projektionen betragen sie Ende Jahr wieder 55 Prozent einer Jahresausgabe der EO, wie es in einer Mitteilung der Regierung heisst. Die gesetzliche Mindestreserve beträgt 50 Prozent.

Diese Situation erlaubt es laut Bundesrat, den Beitragssatz für die nächsten fünf Jahre auf 0.45 Prozent zu senken. Würden weiterhin 0.5 Lohnprozente erhoben, wäre der Fonds gemäss den Projektionen etwa ab 2019 mit 100 Prozent einer Jahresausgabe ausgestattet und damit überfinanziert.

Wirtschaft drängt auf Senkung

Die Wirtschaft drängte daher auf eine Senkung der Beitragssätze ab nächstem Jahr. FDP-Ständerätin Karin Keller-Sutter (SG), die im Vorstand des Arbeitgeberverbandes sitzt, verlangt in einer Interpellation eine Senkung des EO-Beitragssatzes auf 0.4 oder gar 0.3 Lohnprozente.

Die gesetzlichen Minimalvorschriften könnten mit 0.4 Prozent immer noch eingehalten werden, argumentiert sie. Arbeitgeber und Arbeitnehmende würden um jährlich gegen 400 Millionen entlastet.

Die jüngsten Projektionen, die das Bundesamt für Sozialversicherungen veröffentlicht hat, zeichnen jedoch ein anderes Bild: Würde der Beitragssatz auf 0.4 Prozent gesenkt, hätte der Fonds ab 2020 kaum mehr Reserven. Werden hingegen 0.45 Lohnprozente erhoben, wachsen die Reserven bis dahin auf 61 Prozent einer Jahresausgabe an.

Dabei ist die geplante Armeereform, welche die EO entlastet, bereits berücksichtigt. Weiterer Spielraum für allfällige Senkungen nach 2020 ergibt sich, wenn auch die Pläne des Bundesrats für eine Altersreform umgesetzt werden.

Keine Reserven für Vaterschaftsurlaub

Mit seinem Entscheid hat der Bundesrat eine Antwort auf Keller-Sutters Interpellation vorweggenommen. Aber auch andere Geschäfte hat er mit der Senkung des EO-Beitragssatzes vorgespurt. So hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK) beschlossen, den Entscheid über einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zu verschieben.

Einen solchen fordert CVP-Nationalrat Martin Candinas (GR) mit einer parlamentarischen Initiative, der die Nationalratskommission bereits zugestimmt hat. Finanziert werden soll der Vaterschaftsurlaub über die EO. Die Ständeratskommission wollte dazu nicht Stellung nehmen, bevor die Antwort auf Keller-Sutters Interpellation und die aktuellen Finanzperspektiven der EO vorliegen.

Der EO-Satz spielt auch eine Rolle bei der Reform der Altersvorsorge, die in der Herbstsession vom Ständerat behandelt wird: Eine Senkung des EO-Beitragssatzes könnte die von der SGK beantragte Erhöhung der AHV-Beiträge teilweise kompensieren und damit leichter verdaulich machen.

Solchen Rechnungen erteilt der Gewerbeverband in einer Stellungnahme eine klare Absage. Die tieferen EO-Beiträge dürften nicht zum Anlass genommen werden, im Rahmen der Altersvorsorge 2020 höhere Lohnprozente für die AHV einzufordern. Auch für Vaterschafts- und Adoptionsurlaube gebe es keinen finanziellen Spielraum.

Die Senkung des EO-Beitragssatzes begrüsst der Gewerbeverband allerdings als "hochwillkommenen Entlastung" für die unter dem starken Franken leidende Wirtschaft.

Der Arbeitgeberverband beziffert die Entlastung auf rund eine Milliarde Franken in den nächsten fünf Jahren. Die Arbeitgeber hätten allerdings eine weitergehende Senkung erwartet: Ein tieferer Beitrag wäre möglich und für die EO verkraftbar, heisst es in einer Mitteilung.


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