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15.09.2015

Feierabendkonzerte sollen Basel beleben

GLP-Grossrätin Bernasconi will Bewilligungshürden abbauen

In der aktuellen kulturpolitischen Diskussion über das "Clubsterben" und zu hohe Hürden für Zwischennutzungen geht fast unter, dass nebst alternativ-, jugend- und subkulturellen Institutionen und Veranstaltungen auch zahlreiche herkömmliche Restaurants und Bars unter der hohen Regulierungsdichte leiden.

Einige dieser Gastbetriebe würden gerne einmal pro Monat oder vielleicht sogar einmal pro Woche ein kleines abendliches Konzert veranstalten, welches in Raumlautstärke und ohne grosse Verstärkung durchgeführt wird. Sie tun dies aber nicht, weil Bewilligungshürden bestehen.

Will eine Café-Bar ab und zu einen Gitarristen mit einer kleinen Gesangsanlage auftreten lassen, droht ein Bewilligungszirkus sondergleichen und der Betreiber wird verpflichtet, den Betriebscharakter in seiner Bewilligung zu ändern. Als ob aus der gemütlichen Café-Bar nun plötzlich ein Musiklokal geworden wäre!

Ein ähnliches Problem stellte sich einem Schweizer Spezialitätenrestaurant, das einmal wöchentlich einen Ländlerabend durchführen wollte. Weder Nachbarn noch Publikum und Mitarbeiter wären über einen längeren Zeitraum nennenswerten Immissionen ausgesetzt gewesen, denn die Schallintensität dieser Veranstaltungen kann in keiner Weise mit einem Rockkonzert oder der elektronischen Musik in einem Club verglichen werden.

Die grünliberale Grossrätin Martina Bernasconi greift in ihrem Anzug "betreffend mehr Feierabendkonzerte" das Problem mit der übertrieben engen Auslegung von Vorschriften auf. Sie bemängelt, dass in der Praxis kaum eine Unterscheidung zwischen Musik- und Tanzlokalen mit Nachtbetrieb und gewöhnlichen Gaststätten mit gelegentlichen Darbietungen stattfindet.

"Wer ab und zu kleine Konzerte oder ähnliches veranstalten will – und sei es auch nur in den Abendstunden – wird von den Bewilligungsbehörden praktisch gleich behandelt wie ein Musiklokal. Die Folge ist, dass manche Betreiber von vornherein auf Veranstaltungsreihen verzichten, denn es ist mit grossem Aufwand und folglich hohen Kosten verbunden, die verlangte Änderung des Betriebscharakters resp. eine angepasste Betriebsbewilligung zu erhalten", schreibt Bernasconi in ihrem Anzug.

Sie bittet den Regierungsrat um Prüfung, wie beispielsweise für Café-Bars, Restaurants oder Quartierlokale, die maximal einmal pro Woche eine kleine Musikveranstaltung ohne nennenswerte elektronische Verstärkung durchführen möchten, eine mit reduzierten Auflagen versehene Betriebsbewilligung in unbürokratischer Art und Weise erteilt werden kann.

Inhaltlich ist der Anzug von Bernasconi interessant, auch wenn er von der Regierung und der Verwaltung rechtlich wohl als nicht opportun qualifiziert werden dürfte. Der Vorstoss ist jedoch ein wichtiges politisches Signal gegen den übertrieben restriktiven Lärmschutz in Basel.


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