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03.11.2015

Der Flickenteppich

Probleme mit dem Lärmempfindlichkeitsstufenplan

Die Sperrung der Mittleren Brücke war ein verkehrspolitischer Fehler, der immerhin den Vorteil hat, dass in der Rheingasse ein Boulevard mit Terrassenwirtschaften entstehen konnte. Dieser wird vom Publikum gut angenommen. Allerdings sind die erlaubten Öffnungszeiten der Aussengastronomie bis lediglich 22 Uhr und am Wochenende bis 23 Uhr weltfremd und rechtlich fragwürdig. Das Grundproblem liegt bei einer falschen Lärmempfindlichkeitsstufeneinteilung.

Der Lärmempfindlichkeitsstufenplan (LESP) sorgt einmal mehr für Probleme. Es ist widersinnig, dass der neue Ausgeh-Boulevard an der Rheingasse zum Teil in dessen Empfindlichkeitsstufe 2 liegt, wie sie eigentlich für reine Wohnzonen ohne störende Betriebe vorgesehen ist. Ohnehin wäre es vernünftig, das ganze Zentrum der Empfindlichkeitsstufe 3 zuzuteilen. Nur dies entspräche einer wirklich bundesrechtskonformen Einteilung, wonach – gemäss geltendem kantonalem Zonenplan – die Innenstadt als eine Mischzone mit Gewerbe und Wohnen schon ursprünglich der Stufe 3 zuzuteilen gewesen wäre.

Der Flickenteppich mit ausgenommenen Empfindlichkeitsstufen 2 war daher von jeher fragwürdig. Er führt zu Nutzungskonflikten und entpuppt sich zunehmend als Grundpfeiler einer zu beruhigenden Stadt. Im Rahmen der Zonenplanrevision sollte deshalb auch der LESP angepasst werden. Eine Planbeständigkeit kann nunmehr zwölf Jahre nach dessen Erlass nicht geltend gemacht werden. Es tritt hinzu: Ein LESP ist raumplanungsrechtlich grundsätzlich stets auch einer geänderten kantonalen Zonenplanrevision anzupassen.

Durch die Verkehrsberuhigung und die autofreie Innenstadt wird Basel immer leiser. Entsprechend sinken auch die Dezibel-Vorbelastungswerte. Mittelfristig droht die Gefahr, dass grössere Teile des Zentrums der Empfindlichkeitsstufe 2 zugeteilt werden, was städtisches Leben endgültig erschweren würde. Diese Abwärtsspirale würde kaum mehr Gastronomie zulassen, weshalb genau das Umgekehrte passieren sollte: Jene Teile der Innenstadt, die heute in einer Empfindlichkeitsstufe 2 liegen, gehören künftig in die Stufe 3!

Eine eigentliche Ausgehzone in die Stufe 2 einzuteilen, geht wirklich nicht. Die Rheingasse muss nicht zur Partymeile werden, aber urbanes Leben gibt es nun einmal nicht ohne Immissionen. Wie absurd der bestehende LESP ist, zeigt sich an folgendem Beispiel: Das enge und akustisch leitende Schafgässlein liegt in der Stufe 3, während um die Ecke vor dem Schwarzen Bären wegen Stufe 2 bereits eine Stunde früher – um 22 Uhr – keine Gäste mehr sitzen dürfen.

Der Regierungsrat wird nun aufgrund eines Vorstosses von SP-Grossrätin Kerstin Wenk prüfen, ob mit einem zweistufigen Verfahren zunächst der Lärmempfindlichkeitsstufenplan angepasst und danach über einen speziellen Nutzungsplan die Boulevard-Öffnungszeiten an der Rheingasse bis 24 Uhr (am Wochenende bis 1 Uhr) ausgedehnt werden können.

Bei allem Verständnis für die Anwohner, die nach vorne zum Rhein hin schon manche Ruhestörung hinnehmen müssen: Die Rheingasse ist seit 600 Jahren eine "Beizenstrasse". Diese Tradition kann man nicht einfach wegwischen. Wenn an der Rheingasse kein abendliches Treiben möglich sein soll – wo dann?

Die Politik muss handeln. Sonst wird der "Boulevard" auf die Länge kaum wirtschaftlich zu betreiben sein. Wird die geschichtsträchtige Strasse zur ruhigen Wohnzone kastriert, würde das von der Regierung viel gerühmte Verkehrskonzept Innenstadt endgültig zu Ödnis und Leere führen.

Maurus Ebneter
Delegierter des Vorstands
Wirteverband Basel-Stadt

Unsinnig: Das enge Schafgässlein (rechts) liegt in der Stufe 3, während um die Ecke an der Rheingasse wegen der dort geltenden Stufe 2 bereits eine Stunde früher keine Gäste mehr sitzen dürfen.


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