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10.11.2018

Den Ausstieg frühzeitig planen!

Ein Beitrag von Hans-Peter Fontana

Leider viel zu oft hört man von Wirten, dass sie auch nach der Pensionierung noch arbeiten müssen, weil ihre Pension nicht für ein würdiges Rentnerdasein reiche. Der Verkauf des Restaurantinventars habe nicht den erwarteten Erlös gebracht und jetzt sei man auf einen Zusatzverdienst angewiesen. Diese höchst unangenehme Situation kann mit einer langfristigen Planung erfolgreich verhindert werden.

GastroSocial, eine der besten Pensionskassen der Schweiz, bietet diverse Möglichkeiten bereits frühzeitig – am besten schon im Alter von 30 bis 40 – die Pensionierung zu planen. Bei der AHV sollte regelmässig mindestens der reduzierte Beitragssatz einbezahlt werden, um Beitragslücken zu verhindern.

Die berufliche Vorsorge kann darüber hinaus steuerliche Entlastung bringen mit Einzahlungen in die obligatorische und vor allem in die überobligatorische Vorsorge. Die Einzahlungen können bei der Steuererklärung geltend gemacht und bei der Auszahlung im Pensionsalter zu einem reduzierten Steuersatz als Kapitalauszahlung bezogen werden kann.

Einmaleinlagen sind eine weitere Möglichkeit sein Alterspolster zu vergrössern. Wichtig bei der Planung ist der Zeitpunkt vor der Pensionierung, wo man sich für Kapitalbezug oder Rente entscheiden sollte. Unsere Pensionskasse bietet zudem die Möglichkeit, bereits ab dem 60. Lebensjahr Rente ohne Einbussen zu beziehen. Eine Beratung bei GastroSocial und ihrem Treuhänder lohnt sich auf jeden Fall – je früher desto besser!

Übernimmt man einen Betrieb, sollte man die Gesellschaftsform abklären: bleibe ich selbstständig erwerbend, gründe ich eine GmbH oder Aktiengesellschaft? Beide Formen haben ihre Vor- und Nachteile. Bei Beendigung einer Pacht kann eine AG steuerlich von Vorteil sein, wenn sie vom Nachfolger übernommen wird. Der Kapitalgewinn (Auflösung von stillen Reserven und Rückstellung, Bewertung des abgeschriebenen Inventars zum Marktwert, etc.) ist bei einer AG steuerfrei.

Lokale an erstklassiger Lage mit Mietverträgen, die noch längere Zeit laufen, sind sehr gesucht und werden oft mit «Goodwill» Zahlungen vergoldet. Ein Verkauf der Gesellschaft vor Mietvertragsablauf kann sehr interessant sein. Man sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass der Nachfolger eine AG nur übernimmt, wenn sie ihm (finanziell) auch etwas bringt. Offeriert man ihm einen Teil der eingesparten Kapitalgewinnsteuern, könnte das ein gutes Kaufargument für ihn sein.

Sehr gut und vorsichtig überlegen sollte man sich den vorzeitigen Bezug der Pensionsgelder für die Finanzierung eines eigenen Betriebs. Sollte, was im Gastgewerbe nicht selten ist, das Restaurant nicht wie gewünscht laufen und man wegen Schulden oder gar Konkurs schliessen müssen, ist auch die Altersvorsorge weg.

Ein Trugschluss ist der Gedanke der «Versilberung» des Inventars. Oft wird das Inventar vom Nachfolger nur übernommen, wenn dies im Mietvertrag notiert ist (mit der Option, nach Mietende sein Inventar dem Nachfolger verkaufen zu können) und von neutraler Stelle (z.B. Hotrest AG) geschätzt wird. Der Abschlag auf gebrauchtes Geschirr und Material liegt in der Regel bei 70 bis 80%. Veräusserungen oder Versteigerungen von Inventar bringen in der Regel sehr wenig ein.

Fazit: Auch wenn der Ruhestand noch in weiter Ferne liegt, lohnt es sich bereits in jungen Jahren sein Rentenkapital beim BVG zu äufnen, selbst wenn es nur kleine Beträge sind. Die Überlegung wie lange man noch arbeiten muss/möchte, um genügend Rente zu bekommen, ist hier zentral. Mit der richtigen Gesellschaftsform kann man einiges an Steuern sparen. Der Wiederverkaufswert des Inventars liegt weit unter dem «emotionalen» oder Einkaufswert. Deshalb sollte der Ausstieg bereits beim Einstieg gründlich geplant werden.

Hans-Peter Fontana
Vizepräsident Wirteverband Basel-Stadt


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