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16.01.2019

Initiative für erschwingliche Parkgebühren lanciert

Gegen teurere Parkplätze für Anwohner, Pendler und Besucher

Das basel-städtische Parlament hat es zum zweiten Mal verpasst, die im Oktober letzten Jahres von der Regierung beschlossene, massive Parkgebührenerhöhung zu korrigieren und auf ein vernünftiges Mass zurückzuführen. Der ACS beider Basel hat deshalb beschlossen, als Ultima Ratio eine Initiative für erschwingliche Parkgebühren zu lancieren.

Weil Bevölkerung, Wirtschaft und Motorfahrzeugbestand in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen sind, dennoch aber Tausende von Parkmöglichkeiten abgebaut und einer ideologischen Verkehrspolitik geopfert wurden, ist es unheimlich schwierig, in Basel-Stadt einen freien Parkplatz zu finden. Dieser künstlich geschaffene Mangel führt zu zahlreichen negativen Konsequenzen, wie unnötiger Suchverkehr und Treibstoffverbrauch, Lärm- und Luftbelastung sowie Imageschaden für die Stadt.

Angeblich, um die Verfügbarkeit von Parkplätzen zu verbessern und den Suchverkehr zu vermindern, hat der Basler Regierungsrat am 30. Oktober 2018 beschlossen, die Tarife fürs Parkieren massiv zu erhöhen: Die Parkkarte für Anwohner kostet deshalb seit Anfang 2019 mehr als das Doppelte, nämlich 284 Franken, und die Pendlerparkkarte neu 860 Franken pro Jahr (bisher 700 Franken). Zudem sollen ab 1. März 2019 auch Stadtbesucher gleich doppelt zur Kasse gebeten werden und statt wie bisher 10 gleich 20 Franken für eine Tagesparkkarte hinblättern.

Gegen diese massive Verteuerung wurden zwei Motionen eingereicht mit dem Ziel, die beschlossene, saftige Erhöhung, rückgängig zu machen oder zumindest abzumildern. Der erste Vorstoss erlitt noch vor Ende letzten Jahres Schiffbruch. Am heutigen Tag hat der Grosse Rat auch den zweiten Vorstoss bachab geschickt, weshalb der Vorstand des ACS beider Basel nunmehr beschlossen hat, die bereits im November letzten Jahres ins Auge gefasste Initiative zusammen mit befreundeten Organisationen definitiv zu lancieren.

Dieses Volksbegehren verfolgt im Wesentlichen folgende drei Ziele: Erstens sollen die Gebühren für die Nutzung von Parkplätzen auf öffentlichem Grund nicht erhöht werden dürfen; die beschlossene Erhöhung sei rückgängig zu machen. Dann dürfe der Bezug von Parkbewilligungen nicht eingeschränkt werden, respektive der entsprechende Beschluss sei rückgängig zu machen. Und schliesslich sollen die seit dem 1. Januar 2019 zu viel erhobenen Gebühren zurückerstattet werden.

Mit der Verankerung der entsprechenden Paragrafen im Gesetz soll zudem sichergestellt werden, dass die Behörden Parktariferhöhungen nicht mehr unter dem Radar von Parlament und Volk hindurch auf dem Vorordnungsweg willkürlich festlegen können.

Der ACS befürwortet Massnahmen zur Vermeidung oder zumindest Eindämmung von Parkplatzsuchverkehr. Er ist sich allerdings gewiss, dass dieses Ziel nicht durch eine Erhöhung der Parktarife zu erreichen ist, wie bereits die letzte Erhöhung belegt hat.

Die im Mai 2017 publizierte «Wirkungskontrolle Umsetzung Parkraumbewirtschaftung 2013-2016» kommt bezüglich Auslastung der Parkplätze zum Fazit: «Im Total zeigt sich, dass eine sehr geringfügige Abnahme der Auslastung während des Erhebungszeitraums beobachtbar ist».

Der ACS beider Basel fordert die Festlegung einer Mindestzahl von Parkplätzen auf Allmend, die nicht unterschritten werden darf.


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