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15.07.2008

Her mit dem Einheitssatz!

Benachteiligung gegenüber Detailhandel muss verschwinden…

Die angekündigten Mehrwertsteuererhöhungen zur Sanierung der Invalidenversicherung verheissen für das Gastgewerbe nichts Gutes. Die Benachteiligung gegenüber dem Detailhandel, der einen staatlich verordneten Preisvorteil von 5.2 Prozent und möglicherweise bald 5.6 Prozent hat, muss aufhören. Von einem Einheitssatz würden mittelfristig alle profitieren.

Das Gastgewerbe ist bereits heute der grösste Mehrwertsteuer-Nettozahler: Wir liefern fast 900 Millionen Franken pro Jahr nach Bern ab und generieren mit 3% des steuerbaren Umsatzes sage und schreibe 10% der Nettosteuern, die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erhoben werden!

Auf den Strassen und Plätzen wird bald mehr gegessen als in unseren Restaurants. Dank den reduzierten Sätzen können Supermärkte, Bäcker, Metzger, Take-Aways und Tankstellenshops ihre Fertigmahlzeiten günstiger verkaufen als wir. Wir dürfen dann mit unseren höheren Steuern dafür bezahlen, dass der Abfall wieder aufgeräumt wird. Da stimmt doch etwas nicht!

Ein Einheitssatz ohne Ausnahmen würde dafür sorgen, dass Wettbewerbsverzerrungen und indirekte Subventionierungen aufhören. Sollte dies nicht möglich sein, muss für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke im Gastgewerbe der gleiche reduzierte Satz gelten wie im Detailhandel.

Für private Haushalte bedeutet der Einheitssatz keinen Verlust. Zwar würden Lebensmittel und Bücher teurer, doch billiger würden Kleider, Möbel, Fernseher, Radios, Computer, Telefongebühren, Autos, Zugbillette, Heizöl, Benzin, Restaurantbesuche, Werkzeuge, Bauarbeiten und Renovationen. All diese Dinge kann man kaum als Luxus bezeichnen. Bei den niedrigen Einkommen soll die Verteuerung der Lebensmittel ohnehin ausgeglichen werden, z.B. durch eine Verbilligung der Krankenkassenprämien.

Maurus Ebneter
Delegierter des Vorstands
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