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22.09.2019

Stille Nacht

FDP-Grossrat Christian Moesch zum neuen Übertretungsstrafgesetz

Christian Moesch, FDP

Christian Moesch, FDP

Das Neubad-Quartier, in welchem ich seit rund fünf Jahren wieder wohne, ist zugegebenermassen nicht der Schmelztiegel ausgehfreudiger Stadtbasler. Ja, man gewinnt fast den Eindruck, abends würden ab 21 Uhr sprichwörtlich die Gehsteige hochgeklappt.

Stille Nacht… zumindest bis die Linienpiloten zum Südanflug auf den Euroairport ansetzen müssen, was ziemlich regelmässig passiert, das ganze Jahr über, um 5 Uhr morgens oder auch noch zu später Nachtstunde. Der damit verbundene Lärm stört mich nicht, gewöhnt habe ich mich längst daran. Es ist eben ein Teil der «Neubad-DNA».

Was hat das nun aber mit dem neuen Übertretungsstrafgesetz zu tun? Hauptsächlich geht es um zwei Erneuerungen respektive Änderungen, welche zum Stein des Anstosses geworden sind, weil sie potenziell Lärmemissionen verursachen.

Einerseits ist da die Verlängerung des Nachtruhebeginns, andererseits die Streichung der Bewilligungspflicht für Lautsprecher. Die Gegner des neuen Gesetzes, vorab entlang des Kleinbasler Rheinbords, fürchten um das Ende der Stillen Nacht.

Warum wird sich nun aber mit diesen partiellen Liberalisierungen des Übertretungsstrafgesetzes nichts ändern?

Das Lautsprecherverbot geht zurück auf eine Gesetzgebung der 70er Jahre. Mittlerweile hat jedoch jedes Mobiltelefon einen Lautsprecher. Es mutet also geradezu grotesk an, dass Musikkonsum bei Strafe verboten ist. Eine Aufhebung tut Not. Es ist jedoch mehr als vermessen anzunehmen, dies würde zu einer Dauerbeschallung der Innenstadt führen, wie von gewissen Kreisen befürchtet.

Ähnlich steht es um die Nachtruhe. Die Verlängerung um eine Stunde auf 23 Uhr reflektiert das Bedürfnis der Bevölkerung, abends tendenziell länger bzw. später unterwegs zu sein. Jedoch wird die geplante Gesetzesanpassung das Ausgehverhalten der Bevölkerung nicht ändern, sondern passt sich lediglich einem Trend an, der sich schon längst etabliert hat. Und dabei nimmt Basel beileibe keine Vorreiterrolle ein.

Denn eine Stadt, vorab der öffentliche Raum im Zentrum, muss leben. Und erst die Menschen machen eine Stadt lebendig und somit auch in positiver Weise lebenswert. Jedoch sind Augenmass und Rücksichtnahme künftig gefordert bei den Nutzern, dafür aber auch Verständnis bei den Bewohnern für ein gewisses Mass an Emissionen. Letzteres bringe auch ich auf, wie eingangs erwähnt, für den Flugverkehr. Aber es funktioniert, wenn man will. Sogar zu später Stunde.

JA zum neuen Übertretungsstrafgesetz!

Christian Moesch
Grossrat FDP


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