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17.01.2020

Fehlerhafte Information der Stimmbevölkerung

Komitee «Zämme besser» kritisiert tendenziöse Abstimmungsunterlagen

Die offiziellen Erläuterungen des Kantons Basel-Stadt zu den Abstimmungsvorlagen vom 9. Februar enthalten mehrere nicht korrekte Aussagen, die im Widerspruch zu Ausführungen des Appellationsgerichtes und der Einschätzung des Grossen Rats stehen. Zudem wird die Stimmbevölkerung nur mangelhaft über den «Gegenvorschlag» informiert, indem auf die sehr eng gefasste Definition von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln verzichtet wird.

Die Abstimmungserläuterung des Kantons Basel-Stadt, die zusammen mit den Stimmzetteln verschickt werden, sind eine wichtige Informationsgrundlage für einen grossen Teil der Bevölkerung.

Das Komitee «Zämme besser» ist irritiert, dass diese Unterlagen nicht korrekte Aussagen enthalten, die sich zum Nachteil der Initiative «Zämme fahre mir besser» auswirken. Insbesondere die Behauptung, dass die Initiative eine Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmenden fordere, ist falsch. Dies hat bereits das Appellationsgericht Basel-Stadt in seinem Urteil vom 18. März 2018 zu einer Verfassungsklage gegen die Initiative unmissverständlich festgehalten.

Keine Gleichbehandlung: Mehrfach wird in den Abstimmungserläuterungen behauptet, dass die Initiative «Zämme fahre mir besser» alle Verkehrsmittel gleich behandeln will. Das ist falsch und steht nicht im Initiativtext. Richtig ist: Es sollen alle Verkehrsteilnehmenden vor vermeidbaren Gefährdungen und Behinderungen geschützt werden. Das heisst nicht, dass alle immer und überall gleichbehandelt werden müssen. Das ist weder möglich noch sinnvoll. Das hat auch das Appellationsgericht Basel-Stadt klar festgehalten, zum Beispiel auf Seite 10: «Die Aussage, dass wir zusammen besser fahren bzw. der Verkehr insgesamt durch Kooperation und Koordination gefördert werden soll, bedeutet nicht, dass die einzelnen Verkehrsarten unter allen Umständen und in jeder Hinsicht gleich zu behandeln sind.»

«Auch gemäss der Einschätzung des Grossen Rates verlangt die Initiative keine absolute Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmenden in jeglichen Belangen und stellt die verfassungsrechtliche Priorisierung des ÖV nicht in Frage (Vernehmlassung des Grossen Rates, Rz 8).

Somit fordern die Initianten keine absolute Gleichbehandlung der unterschiedlichen Verkehrsarten. Damit ist aber auch ein Vorrang des ÖV im Falle unvermeidbarer Interessenkonflikte mit dem Grundanliegen der Initianten vereinbar.»

Das Komitee «Zämme besser» stellt sich die Frage, weshalb die Behauptung der Gleichbehandlung, entgegen der Darstellung des Appellationsgerichtes, Eingang in die Abstimmungserläuterung gefunden hat.

Verkehrslenkung / Verkehrsberuhigung: Ebenfalls wird suggeriert, dass nach einem Ja zur Initiative «Zämme fahre mir besser» Massnahmen zur Verkehrslenkung und Verkehrsberuhigung nicht mehr möglich sind. Das ist falsch.

§ 13 Abs. 3 der Initiative sieht explizit verkehrslenkende Massnahmen vor. Und auch verkehrsberuhigende Massnahmen (zum Beispiel Tempo 30 auf Quartierstrassen) sind weiterhin möglich und erwünscht. Hierbei handelt es sich um den Vollzug der Strassennetzhierarchie, welche wiederum den verkehrslenkenden Massnahmen zugeordnet wird.

Beim Gegenvorschlag gehen die Erläuterungen im allgemeinen Teil nicht auf die entscheidende, sehr eng gefasste Definition von umweltfreundlichem Verkehr ein. Denn ein motorisiertes Fahrzeug ist gemäss Gegenvorschlag nur dann umweltfreundlich, «wenn es umweltfreundlich angetrieben, von mehreren Personen geteilt und der Kapazität entsprechend besetzt ist» (Seite 10 Bericht der UVEK zum Gegenvorschlag).

Diese Einschränkungen des Privatbesitzes und der individuellen Nutzung sind wichtige Informationen für die Stimmbevölkerung. Entgegen der Aussage in den Abstimmungserläuterungen werden dadurch umweltfreundliche Motorfahrzeuge im Privatbesitz sehr wohl benachteiligt. Die Nichterwähnung ist eine Unterlassung zugunsten des Gegenvorschlags.

Zudem stellt sich die Frage, weshalb bei der Illustration zur Initiative «Zämme fahre mir besser» ein Auto sowie ein Baum mit herabfallenden Blättern gewählt wurde. Das ist eine tendenziöse Aussage zulasten der Initiative.

Das Komitee «Zämme besser» erwartet eine Berichtigung seitens des Regierungsrates zuhanden der Stimmbevölkerung.


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