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30.03.2020

Coronavirus: FDP reicht drei dringliche Motionen ein

Soforthilfe, kein Verzugszins, schnelle Zahlungen

Die Corona-Krise bringt zahlreiche Unternehmen, insbesondere KMU, in existenzielle Nöte. Die von Bund und Kantonen verfügten Massnahmen haben innert kürzester Zeit zu erheblichen finanziellen Problemen geführt. Bundes- und Regierungsrat haben rasch reagiert und Hilfspakete geschnürt, die jedoch Lücken aufweisen. Die Basler FDP reicht deshalb im Grossen Rat drei dringliche Motionen ein, mit denen die Betroffenen weiter unterstützt werden sollen.

Grossrat Luca Urgese fordert eine Soforthilfe für baselstädtische Unternehmen nach dem Vorbild des Kantons Basel-Landschaft. Die Überbrückungskredite, die von Bund und Kanton verbürgt werden, führen zwar kurzfristig zur Linderung der Geldsorgen, können mittelfristig aber in die Schuldenfalle führen.

Gerade für jüngere Unternehmen und Startups steigt das Risiko der Überschuldung enorm. Nach der Corona-Krise droht die Schuldenkrise. Deshalb braucht es ergänzend dazu schnelle, unkomplizierte und nicht rückzahlbare Soforthilfe. Nur damit kann die Wahrscheinlichkeit einer Konkurswelle reduziert werden.

Grossrat Stephan Mumenthaler fordert, dass der Kanton Basel-Stadt vorübergehend auf Verzugszinsen bei Steuerforderungen verzichtet. Der Bund und der Kanton Basel-Landschaft haben diesen Schritt bereits getan. Der Regierungsrat hat hingegen darauf verwiesen, dass das Gesetz dies nicht zuliesse. Die FDP fordert deshalb eine befristete Gesetzesanpassung, rückwirkend auf den Zeitpunkt, an dem der Bundesrat die ausserordentliche Lage ausgerufen hat.

Grossrat Erich Bucher fordert schliesslich vom Kanton, dass dieser seine Rechnungen schneller bezahlt. Das Zahlungsziel soll vorübergehend auf 10 Tage reduziert werden. Mit dieser Massnahme soll Dienstleistern und Lieferanten ohne zusätzliche Kosten schneller Geld zur Verfügung stehen.

Diese drei Massnahmen sollen vom Regierungsrat so schnell wie möglich beschlossen werden. Die FDP beantragt deshalb, diese drei Motionen an der Grossratssitzung vom 22. April 2020 dringlich zu behandeln.


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