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31.03.2020

Vermieter sind in die Pflicht zu nehmen

Ein Beitrag von Nationalrat Mustafa Atici

Seit einem Monat prägt das Covid-19-Virus unser tägliches Leben. Die Pandemie bestimmt besonders seit dem «Lockdown» unsere Gedanken und Handlungen. Der Bundesrat hat rasch reagiert und Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen beschlossen. Im Rahmen dieses Beitrags gehe ich auf eine grosse Lücke ein: Es geht um die vielen Gewerbetreibenden, die in einem Mitverhältnis stehen.

Weitsichtige Immobilienbesitzer und einige Kantone bestehen aktuell vernünftigerweise nicht auf der Begleichung der Mietzinse. Im Falle von Stundungen müssen die Mieten jedoch zu einem anderen Zeitpunkt bezahlt werden, und bei Mietzinsherabsetzungen ist oft nicht klar, wie lange diese währen. Zudem gibt es sehr viele Vermieter, die sich nicht auf Gespräche einlassen und nicht bereit sind, einen Teil des Schadens mitzutragen.

Da viele KMU gleichzeitig Probleme mit ihren Betriebsausfallversicherungen haben, belastet die Unsicherheit um die Geschäftsmieten besonders stark. Denn die Mieten sind gerade in städtischen Verhältnissen der grösste ungedeckte Schadenposten. Die Summen sind derart hoch, dass viele Unternehmen in eine Notlage geraten, von der sie sich kaum mehr erholen werden. Der zynische Verweis gewisser Vermieter auf die unkomplizierte Möglichkeit, vom Bund garantierte Kredite zu erhalten, hilft nicht weiter. Denn auch Kredite müssen zurückbezahlt werden.

Offenbar gibt es momentan sich widersprechende Rechtsmeinungen. Die erste geht davon aus, dass die Zahlungsverpflichtungen der Mieter trotz der von ihnen nicht verursachen Schliessungen der Geschäftslokale weiter bestehen. Manche Besitzer nehmen auf Grundlage dieser Auffassung leider keinerlei Rücksicht auf die aktuelle Notlage, beharren auf der Begleichung der Mietzinse und spekulieren auf die finanzielle Robustheit ihrer Mieterinnen und Mieter. Sie nehmen an, dass es nicht nötig ist, die Zahlungen der Mieten auszusetzen oder gar auf Mietzinseinnahmen zu verzichten.

Die zweite Rechtsmeinung geht davon aus, dass für die Mieter von Geschäftsliegenschaften für den Zeitraum der vom Staat verordneten Zwangsschliessung keine Zahlungspflicht in Bezug auf ihren Mietzins mehr besteht, da sie ihre Mietobjekte nicht in der vertraglich vorgesehenen Art und Weise nutzen können.

Ich hoffe sehr, dass der Bundesrat hier klar Stellung bezieht, für das ganze Land eine einheitliche Lösung ermöglicht und sich dieser zweiten Rechtsauffassung anschliesst. Dies wäre in der jetzigen Lage angebracht und würde vielen in Not geratenen Klein- und Mittelbetrieben sehr helfen.

Mustafa Atici, Nationalrat SP

Nationalrat Mustafa Atici

SP-Nationalrat Mustafa Atici: «Der zynische Verweis gewisser Vermieter auf die unkomplizierte Möglichkeit, vom Bund garantierte Kredite zu erhalten, hilft nicht weiter.» mustafaatici.ch


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