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27.04.2020

Klaffende Lücke bei Corona-Erwerbsausfallentschädigungen

Tagessätze für Selbständige haben keine Untergrenze

Die Corona-Erwerbsausfallentschädigungen für Selbständigerwerbende sind zum Teil lächerlich klein. Da sie aufgrund des Einkommens berechnet werden, gibt es viele kleine Wirte, Coiffeure und andere Inhaber von Einzelfirmen, die aktuell mit weit weniger als 100 Franken pro Tag auskommen müssen! Sie bringen es nicht einmal auf 3000 Franken pro Monat.

Zwar beträgt die maximale Entschädigung 5880 Franken pro Monat, doch die wenigsten erreichen diesen Wert. Wer beispielsweise 2019 (wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten oder weil es das erste Geschäftsjahr war) nur ein Einkommen von 20'000 Franken hatte – und das sind keine Einzelfälle – erhält nur gerade ein Taggeld von 44 Franken (20'000.- durch 360 mal 80%), also gut 1300 Franken pro Monat.

An sich gäbe es in der Erwerbsersatzordnung einen Minimalsatz von 62 Franken pro Tag. Dieser findet aber bei den Corona-Erwerbsausfallentschädigungen keine Anwendung. Die Covid-19-Verordnung streicht zudem Zulagen a priori. Sind noch Kinder vorhanden und wird der Minimalsatz nicht beachtet, erhalten einzelne Betroffene weit weniger als die Hälfte des von der EO vorgesehenen Betrags ausserhalb von Krisenzeiten!

Vielen ist nicht bekannt, dass Kleingewerbler (neben Alleinerziehenden und jungen Familien) zu den Gruppen mit dem höchsten Armutsrisiko gehören. Sie verdienen oftmals nicht einmal den Stundenlohn der von ihnen beschäftigten Hilfskräfte.

In die Sozialhilfe getrieben

Diese Überlebenskünstler sind es gewohnt, auch ohne staatliche Hilfe mit einem Betrag rund um das Existenzminimum durchzukommen. Nun speist man sie mit Tiefbeträgen ab und verweigert ihnen sogar noch Familien-, Betreuungs- und Betriebszulagen, die gemäss EO im Nichtkrisenfall notwendig und üblich sind. Schliesslich erwartet man auch noch, dass sie sich mit Kind und Kegel sowie Fixkosten für die Lokalmiete über Wasser halten.

Was tun solche Menschen? Am besten schmeissen sie wohl einfach den Bettel hin und beantragen Sozialhilfe. Im schlimmsten Fall werden sie und ihre Familien bis zum Ende der Tage von der Fürsorge abhängig bleiben. Mit einer Taggeldauszahlung, die die minimalen Lebenskosten deckt, könnte sich die öffentliche Hand den ganzen Ärger sparen.

Gerade die am härtesten Betroffenen sind zumeist brave «Büezer», die sich für die Auszahlung eines minimalen Taggelds samt Betriebszulage nicht nur sehr bedanken, sondern damit gelebt und ihre Rechnungen inklusive Miete bezahlt hätten. Irgendwie. Sie fänden, im Rahmen ihrer Mittel und ohne grosse Töne, möglichst rasch zu ihrem Alltag zurück. Wie sie es halt immer tun.

Irgendwas wurde hier nicht durchdacht: Wurden das Minimum und die Zulagen einfach vergessen oder bewusst weggelassen? Wer steht dafür politisch gerade? Wir setzen uns dafür ein, dass die «Unterlassungssünden» korrigiert werden. Es geht um die Sicherung von Existenzen!

Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt



Nachtrag

Besteht die Lücke aus Versehen oder absichtlich? Diese Frage wurde in der Zwischenzeit beantwortet.

Die fehlende Mindestentschädigung wurde vom Bundesamt für Sozialversicherungen auf Nachfrage bestätigt. Da es sich hier um ausserordentliche Leistungen handle, könne nicht einfach verlangt werden, dass dieselben Voraussetzungen wie für ordentliche Leistungen gelten.

Die fehlende Mindestleistung hat der Bundesrat mit der Erweiterung des Anspruchskreises (Verordnung vom 16.4.2020) nochmals bestätigt bzw. verschärft. Dort haben Selbständigerwerbende, welche nicht den Betrieb schliessen mussten, nur Anspruch auf eine Erwerbsersatzentschädigung, wenn sie für die AHV-Bemessung mindestens ein jährliches Einkommen von 10’000 Franken abgerechnet haben. Kleinsteinkommen werden also gar nicht entschädigt.

Die Ausgleichkassen können nichts dafür. Sie haben zu tun, was der Gesetzgeber und das Bundesamt für Sozialversicherungen ihnen sagen. Für das Problem gibt es nur eine politische Lösung.


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