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02.05.2020

Restart: Lohnt es sich?

Wie Sie mit Ihrem Gastbetrieb über die Runden kommen

Viele Gastronomen fragen sich, ob und wie sie ab 11. Mai wieder öffnen sollen. Die Angst vor zusätzlichen Verlusten ist gross. Lasst uns die Chancen sehen, nicht nur die Gefahren!

Die Einhaltung der Abstandsregeln und der zusätzlichen Hygienebestimmungen wird zu erheblichen Mindererträgen und Mehraufwänden führen. Wir können weit weniger Gäste gleichzeitig bewirten und es entstehen zusätzliche Kosten durch neue Betriebsabläufe und Schutzmaterial.

Der Geschäfts- und Freizeittourismus liegt am Boden. Die Grenzen sind noch immer zu. Kinos und Theater öffnen erst am 8. Juni – unter Auflagen. Wichtige Grossanlässe wie Messen, Kongresse, Sport- und Kulturveranstaltungen werden frühestens im September wieder stattfinden. Bankette sind bis auf weiteres nicht möglich. Teile der Bevölkerung sind noch im Home-Office sind oder haben Angst vor Ansteckung.

Keine rosigen Aussichten! In den nächsten Wochen und Monaten wird es für sehr viele Restaurants wegen der Nachfrageschwäche und der strengen Auflagen kaum möglich sein, gewinnbringend oder wenigstens kostendeckend zu arbeiten. Doch vielerorts werden es Gastronomen schaffen, Deckungsbeiträge an die Fixkosten zu erwirtschaften, so den Schaden zu mindern und die Überlebenschancen zu erhöhen!

Je nach Betrieb und Standort gibt es verschiedene Rezepte. In den meisten Fällen ist es wohl ratsam, zumindest in den ersten Wochen nur mit reduzierten Öffnungszeiten und beschränktem Angebot zu öffnen. Fahren wir die Betriebe zu rasch hoch, drohen operative Verluste.

Um unsere Kosten zu decken, benötigen wir eine hohe und gleichmässige Auslastung. Es nützt uns nichts, wenn die wenigen Plätze zwischen 20 und 21 Uhr voll belegt sind, zuvor und danach aber kaum Gäste im Lokal sind. An Tagen mit guter Nachfrage ist es deshalb sinnvoll, zwei Belegungen pro Service anzustreben und Reservierungen nur für bestimmte Slots anzunehmen.

Bitten Sie Ihre Gäste auch am Mittag darum, früh oder erst nach 13 Uhr zu kommen. Ist Ihr Lokal um 13.45 Uhr leer, dann schliessen Sie um 13.45 Uhr. Ist es abends um 21 Uhr leer, dann schliessen Sie um 21 Uhr. Lassen Sie Ihr Lokal zu schwach frequentierten Tageszeiten oder Wochentagen vorerst zu!

Wir raten jedoch grundsätzlich dazu, zu öffnen. Tun Sie es nicht, kann es wegen der Schadenminderungspflicht zu Problemen bei der Arbeitslosenversicherung oder der Betriebsausfallversicherung kommen. Auch Ihr Vermieter könnte argumentieren, dass Sie nicht alles unternommen haben, um den Schaden zu mindern.

Weniger Sitzplätze, weniger Öffnungsstunden, beschränktes Angebot: So können Sie Ihr Restaurant mit wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreiben. Ihr Betrieb ist bereits im System der Kurzarbeit drin und Sie können nicht geleistete Arbeitsstunden abrechnen.

So wird es Ihnen gelingen, Deckungsbeiträge an die Fixkosten zu erwirtschaften. Gelingt es Ihnen dann zusätzlich noch, die Fixkosten zu senken, haben Sie gute Überlebenschancen. Reden Sie mit Ihrem Vermieter und verlangen Sie eine Herabsetzung der Miete auch für die Zeit nach dem Lockdown! Auch Ihr Hausbesitzer muss ein Interesse an Ihrem Überleben haben. Sonst droht ihm ein Leerstand.

Zum Schluss möchten wir noch auf einen heiklen Punkt zu sprechen kommen. Das Kartellrecht ist uns bestens bekannt, weshalb wir keine Empfehlung abgeben. Jeder Unternehmer, jede Unternehmerin ist selbst für die Preisegestaltung verantwortlich.

Erlauben Sie uns nur den Hinweis, dass erhebliche Mehrkosten auf die Betriebe zukommen, da wir beispielsweise in der Küche jedem Mitarbeitenden drei Hygienemasken pro Tag zur Verfügung stellen, an verschiedenen Orten Desinfektionsspender aufstellen, regelmässig das Lokal und Gebrauchsgegenstände desinfizieren und Trennelemente anschaffen müssen.

Die meisten Coiffeure verlangen einen «Corona-Zuschlag» von einem bis fünf Franken. Ob ein solcher bei Ihren Gästen Akzeptanz finden würde, wissen wir nicht. Auf jeden Fall ist jetzt aber nicht der ideale Zeitpunkt für Preisaktionen!

Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt


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