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05.05.2020

Helvetia geht mit Vergleichslösung auf Wirte zu

Epidemie-Versicherung: Angebot wird sorgfältig geprüft

Helvetia geht mit Vergleichslösung auf Schweizer Gastro-Unternehmen mit Pandemie-Ausschluss zu und will so Sicherheit für alle Beteiligten schaffen. Die gastgewerblichen Verbände prüfen das Angebot und werden Ihren Mitgliedern fristgerecht eine Empfehlung abgeben.

Helvetia lehnte es bisher aufgrund einer spitzfindigen Unterscheidung zwischen den Begriffen «Epidemie» und «Pandemie» ab, Ausfälle aufgrund der Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu decken. Nun geht der Versicherer mit einem Vergleichsvorschlag auf seine Kunden zu.

Die versicherten Betriebe erhalten so die Möglichkeit, «für einen Teil dieser Ausfälle trotz Pandemie-Ausschluss entschädigt zu werden», wie es in einer Mitteilung von Helvetia heisst. Die Vergleichslösung ermögliche es, die Folgen der Pandemie schnell zu überwinden und schaffe Sicherheit für alle.

Die Vergleichslösung gilt für Schweizer Gastro-Unternehmen, die bei ihr «eine Epidemie-Versicherung mit Pandemie-Ausschluss» abgeschlossen haben. Helvetia reagiert damit darauf, dass es unterschiedliche Auffassungen über die Wirksamkeit des Pandemie-Ausschlusses in der Epidemie-Versicherung gibt.

Helvetia stellt sich nach wie vor auf den Standpunkt, dass der Pandemie-Ausschluss gilt. «Bis zur Beurteilung des Pandemie-Ausschlusses durch das Bundesgericht herrscht jedoch Unsicherheit über dessen Auslegung», so der Versicherer. Eine solche Beurteilung würde wohl erst in ein oder zwei Jahren erfolgen.

Mit der Vergleichslösung will Helvetia umgehend für Sicherheit sorgen und Hand für eine pragmatische Lösung bieten, mit der betroffene Betriebe sofort für ihre Ausfälle aufgrund der zur Eindämmung von Covid-19 verordneten Betriebsschliessungen mittels einer Pauschale entschädigt werden.

Entschädigung für die Hälfte der ungedeckten Kosten

Die Vergleichszahlung, die auf einer Pauschale basiert sowie unabhängig von der Rechtslage und ohne Präjudiz erfolgen soll, würde Schweizer Gastro-Unternehmen mit Pandemie-Ausschluss in der Epidemie-Versicherung für 50 Prozent der ungedeckten Kosten und des Gewinnausfalls entschädigen.

Der Betrag soll anhand des Jahresumsatzes pauschal ermittelt werden. Dies für die Zeitdauer der verordneten Betriebsschliessung (16. März bis 11. Mai 2020) und zusätzlich für einen halben Monat nach Lockerung der bundesrätlichen Massnahmen.

Mit der Annahme der Vergleichslösung würden die betroffenen Betriebe zudem der Anpassung des aktuellen Versicherungsproduktes zustimmen. Die betrieblichen Hygienerisiken wie Salmonellenbefall oder Legionellen würden versichert bleiben. Die Auswirkungen von Epidemien und Pandemien wären dann aber künftig ausgeschlossen.

«Für das beschränkt versicherbare Risiko einer Pandemie braucht es neue Lösungen, wie sie für Katastrophenereignisse wie Elementarschäden oder Nuklearunfälle in Form von Pool-Lösungen existieren», so Helvetia.

Der Wirteverband Basel-Stadt begrüsst, dass Helvetia mit einem konkreten Angebot auf die Betriebe zugeht. Er wird zusammen mit GastroSuisse den Vergleichsvorschlag prüfen und seinen Mitgliedern fristgerecht eine Empfehlung abgeben.

Bild: helvetia.com


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