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06.05.2020

Wirte in der Stadt Zürich dürfen Aussenbereiche erweitern

Eigentümer müssen einverstanden sein

Ab dem 11. Mai dürfen die Gastronomen in der Stadt Zürich ihren Aussenbereich erweitern. Die Bewilligung ist aber an einige Bedingungen geknüpft.

Die Abstandsregeln, die die Restaurants nach der Wiedereröffnung einhalten müssen, sind nicht leicht erfüllbar. Die Stadt Zürich erlaubt den Betrieben deswegen, auch im Aussenbereich Gäste zu bewirten und ihre Aussenfläche auf dem öffentlichen Grund kostenlos zu vergrössern.

Die Erlaubnis gilt ab dem 11. Mai und behält ihre Gültigkeit maximal bis Ende Oktober 2020. Die Bewilligung ist an Bedingungen geknüpft. So muss ein Durchgang für die Passanten von mindestens 2 Metern offengehalten werden. Fas Reinigen der Trottoirs durch die städtischen Betriebe muss möglich sein.

Es dürfen nicht mehr Gäste auf der Terrasse bewirtet werden als im Normalbetrieb. Die Fläche muss zudem vor dem Lokal liegen und ist nur dann vor angrenzenden Liegenschaften erlaubt, wenn deren Eigentümer damit einverstanden sind.

swiss-image.ch / Ramiro Menghini

Dossier: Allmend
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=7230


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