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09.05.2020

Wann kommt das «Schutzkonzept für die Nacht»?

Tanz- und Unterhaltungslokale werden noch lange zubleiben

Was ist mit Clubs und Veranstaltungslokalen? Der Bundesrat hat sich dazu geäussert: Gastronomie mit vorwiegend stehendem Publikum bleibt bis 31. August verboten, Anlässe mit mehr als 1000 Personen ebenso. Diskotheken und Musiklokale werden also frühestens im September wieder öffnen. Das ist bitter, gibt den Betreibern aber wenigstens Planungssicherheit.

Die Idee von «Social Distancing» steht den Konzepten der Nachtlokale entgegen, die nun einmal auf sozialer Nähe basieren. Der Entscheid des Bundesrats ist deshalb nachvollziehbar. Aber wie sollen die Unterhaltungsbetriebe einen sechsmonatigen Lockdown überleben? Eine solch lange Schliessung bringt das gesundeste Unternehmen in Schieflage!

Um einen kulturellen Kahlschlag und die Arbeitslosigkeit von Tausenden zu vermeiden, müssen die Covid-19-Unterstützungen für den Bereich Kultur ausgedehnt und ausgebaut werden. Für Musik-Bars, Clubs und Konzerthallen, die die Kreditlimite schon ausgenutzt haben, braucht es ein Nothilfe-Programm.

Noch dringender sind Lösungen in Bezug auf eine Mietzinsreduktion. Da die Lokale beim besten Willen nicht genutzt werden können, braucht es eine Herabsetzung von mindestens 90% während des ganzen Lockdowns.

Im Hinblick auf die Wiedereröffnung – hoffentlich spätestens im Herbst – braucht es ein realistisches «Schutzkonzept für die Nacht». Die Unterhaltungslokale und ihre Verbände SBCK und Petzi müssen bei dessen Entwicklung unbedingt einbezogen werden.

Für junge Menschen sind die soziale Nähe und das Erleben gemeinsamer Emotionen ausgesprochen wichtig. Die Leute werden sich das Tanzen nicht auf Dauer nehmen lassen. Um illegale Partys ohne jegliche Schutzkonzepte zu verhindern, sollte Kultur unter bestimmten Gegebenheiten auch in der Nacht baldmöglichst wieder stattfinden können!


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