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12.05.2020

Mehr Platz für Gastronomie im Freien

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Um die von den Massnahmen gegen das Coronavirus betroffenen Basler Gastronomen zu unterstützen, ermöglicht ihnen der Regierungsrat vorübergehend die Ausdehnung ihrer bestehenden Aussenbestuhlung.

Die Ausdehnung ist ohne Bewilligung per sofort möglich, solange sie die vorgegebenen Voraussetzungen und Auflagen sowie insbesondere die Sicherheitsbestimmungen erfüllt. Flächenausdehnungen auf die Fahrbahn oder auf Strassen ohne Trottoirs sind der Allmendverwaltung zu melden.

Die Gastrobetriebe sollen so im Freien trotz Abstandsregeln maximal gleich viele Plätze wie bisher anbieten können. Die Ausdehnung darf die Zufahrtsmöglichkeiten von Feuerwehr, Sanität und Polizei nicht beeinträchtigen sowie Fluchtwege nicht verstellen.

Für die Passanten auf den Trottoirs muss ein mindestens zwei Meter breiter Durchgang offenbleiben. Möchten sie eine Fläche vor einem Nachbargebäude beanspruchen, müssen Wirte das schriftliche Einverständnis der betroffenen Grundeigentümer einholen. Die Regelung gilt, bis die Abstandsregeln aufgrund des Coronavirus aufgehoben werden, längstens bis Mitte November 2020.


Voraussetzungen und Auflagen im Detail

Gestützt auf den Regierungsratsbeschluss vom 12. Mai 2020 darf unter folgenden Voraussetzungen und Auflagen bewilligungs- und meldefrei sowie ohne Kostenfolge eine temporäre Ausdehnung der bestehenden Aussenbewirtungs-Flächen auf öffentlichem Grund zur Einhaltung der Distanzregeln gemäss Epidemiengesetzgebung und Covid-19-Verordnung 2 erfolgen.

Diese Massnahme gilt ab dem 12. Mai 2020 während der Dauer der Distanzregeln für Restaurants gemäss Epidemiengesetzgebung, jedoch längstens bis zum 15. November 2020.

Flächenerweiterungen werden nur bei bestehenden, bewilligten Boulevard- und Buvetten-Flächen auf Zusehen hin, unter Einhaltung der Auflagen toleriert.

Es dürfen keine Rettungsachsen (Breite 3.5 Meter) und Flucht- und Rettungswege tangiert werden.

Bei einer Ausweitung auf Fahrbahnen und Strassenzügen ohne Trottoirs ist die Erweiterung auf einem Plan der Allmendverwaltung vorgängig per E-Mail zur Prüfung zu melden.

Während der Dauer von Bauarbeiten an Strassen, Trottoirs und Gebäuden vor Ort sowie bei bewilligten Veranstaltungen kann keine Flächenerweiterung vorgenommen werden.

Sämtliche Auflagen, Bedingungen und zeitlichen Einschränkungen der bestehenden Boulevard- resp. Buvetten-Bewilligung hat weiterhin ihre Gültigkeit.

Für die Passanten und Passantinnen auf den Trottoirs muss immer ein mindestens 2 Meter breiter Durchgang offenbleiben.

Im Bereich von Tram- oder Bushaltestellen ist eine Ausdehnung nicht möglich.

Die Fläche muss vor dem eigenen Restaurant resp. Café liegen.

Bei einer Fläche vor einem anderen, angrenzenden Geschäft muss zwingend vorgängig das schriftliche Einverständnis der Grundstückseigentümerschaft der betroffenen Liegenschaft vorliegen. Bei Buvetten muss die Fläche angrenzend zur Buvette selbst liegen.

Eine Satelliten-Bewirtung über eine Strasse oder auf Grünflächen ist nicht gestattet.

Eine Überdachung (Zeltbauten oder ähnliches sowie weitere Aufbauten) ist nicht zulässig.

Die Reinigung durch die Stadtreinigung muss gewährleistet sein.

Es dürfen im Gesamten maximal so viel Plätze wie auf der bisherigen bewilligten Boulevard- oder Buvetten-Fläche angeboten werden.

swiss-image.ch/ André Meier


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