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12.05.2020

1.5 Meter Abstand und Maskenpflicht

Auflagen für Speiserestaurants in Baden-Württemberg

Am 18. Mai dürfen auch die Gastronomen in Baden-Württemberg wieder loslegen. Die Behörden haben die Auflagen bekanntgegeben. Getränkeprägte Lokale müssen geschlossen bleiben.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat mitgeteilt, unter welchen Bedingungen Speiselokale wiedereröffnen dürfen.

Zur allgemeinen Sicherheit sollen Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in Kontakt zu einer mit infizierten Person standen, die Lokale nicht betreten. Auch bei Symptomen wie erhöhter Temperatur oder Atembeschwerden soll es keinen Zugang geben.

Mit Einverständnis der Gäste sind folgende Daten zu erheben: Name, Datum und Uhrzeit des Besuchs sowie eine Telefonnummer oder Mailadresse. Die Daten sind vom Betrieb nach vier Wochen zu löschen.

Die deutsche Abstandsregel von 1.5 Metern ist möglichst einzuhalten. Händeschütteln und anderer Körperkontakt sind zu vermeiden. Tische und Laufwege sind entsprechend anzuordnen. Den Gästen muss ein Sitzplatz zugewiesen werden.

Der Kontakt und die Kommunikation der Beschäftigten mit den Gästen sind auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Soweit räumlich möglich, sollen Servierwagen benutzt werden.

Die Verordnung sieht vor, dass die Gäste beim Betreten des Lokals ihre Hände an einem Spender desinfizieren oder waschen. Flächen und Gegenstände im Gästebereich sind nach Verschmutzung sofort und bei häufiger Berührung regelmässig zu reinigen.

Für die Beschäftigten in den Restaurants gilt eine Maskenpflicht.

Die Verordnung rät zur Forcierung von bargeldlosem Zahlen. Sollte die Rechnung doch mit Bargeld beglichen werden, hat die Geldübergabe über eine Ablagefläche zu erfolgen, um einen direkten Kontakt zwischen den Beschäftigten und den Gästen zu vermeiden.

Bars, Kneipen und Diskotheken müssen bis auf weiteres geschlossen bleiben. Ein Öffnungstermin wurde noch nicht kommuniziert.

Regelung in Bayern

In Bayern dürfen die Aussenbereiche von Restaurants ab 18. Mai öffnen, die Innenbereiche von Speiselokalen ab 25. Mai bis 22 Uhr. Die Gästeanzahl wird begrenzt, einzelne Tische sollen frei bleiben. Zudem gibt es eine Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen der Gaststätten sowie etwa für Toilettengänge. Das Personal muss im Gastraum einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das gilt auch in der Küche, wenn der Sicherheitsabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann.

tourismus-bw.de


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