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Wirteverband Basel-Stadt

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11.06.2020

Ein guter Tag für die Basler KMU-Wirtschaft

Administrative und finanzielle Entlastungen

Der Grosse Rat hat gestern bedeutende Erleichterungen für die Basler KMU-Wirtschaft in Auftrag gegeben: Konkret sollen der Baubewilligungsprozess digitalisiert, das Bau- und Gastgewerbeinspektorat mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten ausgestattet, ein höherer Steuerabzug für Kinderdrittbetreuungskosten eingeführt und die Dividendenteilbesteuerung gesenkt werden. Der Gewerbeverband Basel-Stadt erwartet eine unverzügliche Umsetzung der Massnahmen durch den Regierungsrat.

Die Beschlüsse des Grossen Rates zur administrativen und finanziellen Entlastung der KMU-Wirtschaft sind sehr erfreulich. Der Grosse Rat hat wichtige und teils langjährige Anliegen des Basler Gewerbes aufgenommen. Jetzt ist der Regierungsrat gefragt, diese Beschlüsse möglichst rasch umzusetzen.

Baubewilligungsprozess vollständig digitalisieren

Mit der Motion «Digital statt Papier – Baugesuche elektronisch einreichen» von FDP-Grossrat Luca Urgese wurde der Regierungsrat beauftragt, den Baubewilligungsprozess innert zwei Jahren vollständig zu digitalisieren. Es handelt sich dabei um einen von vier Vorstössen aus einem gemeinsamen Vorstosspaket des Gewerbeverbands Basel-Stadt mit den Parteien CVP, FDP, LDP und SVP zur Bürokratie-Entlastung, welches im September 2019 vorgestellt wurde.

Kundenfreundliche Öffnungszeiten beim BGI

Seit Jahren lässt die Erreichbarkeit des Bau- und Gastgewerbeinspektorats (BGI) zu wünschen übriglässt. Obwohl dem Gewerbeverband Basel-Stadt 2015 im Rahmen der regierungsrätlichen Beantwortung seines «Entfesselungspaket zur Frankenstärke» eine Verlängerung der Öffnungszeiten zugesagt wurde, ist seitdem nichts passiert. Mit der gestern überwiesenen Motion von SVP-Grossrat Joël Thüring wird der Regierungsrat beauftragt, dieses uralte Anliegen innert 6 Monaten endlich umzusetzen.

Verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Im Weiteren wurde gestern eine Motion von FDP-Grossrat Mark Eichner an den Regierungsrat überwiesen, welche eine Erhöhung des maximalen Kinderdrittbetreuungsabzugs von heute 10‘000 auf neu 25‘000 Franken vorsieht. Durch die Erhöhung des Steuerabzugs steigt die Teilnahme der Mütter am Arbeitsmarkt. Dies führt zu einer besseren Ausnutzung des Fachkräftepotenzials, zu einer Belebung des Arbeitsmarktes und damit letztlich zu einer Steigerung der wirtschaftlichen Produktivität.

Senkung der Dividendenteilbesteuerung

Mit der Annahme der «Topverdienersteuer» durch das Stimmvolk haben sich die Voraussetzungen zur kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 massiv geändert. In der kantonalen Vorlage wurde die Erhöhung der Dividendenteilbesteuerung von 50 auf 80 Prozent beschlossen. Dies betrifft dasselbe Steuersubstrat, welches auch durch die Topverdienersteuer betroffen ist. Mit der Annahme einer Motion von FDP-Grossrat Christophe Haller zur Senkung der Dividendenteilbesteuerung auf 60 Prozent ab dem Steuerjahr 2020 wird dies nun korrigiert.


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