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24.06.2020

Mindestlöhne für 2020 und 2021 unverändert

Sozialpartner im Gastgewerbe einigen sich

Die Mindestlöhne im Gastgewerbe bleiben aufgrund der Corona-Pandemie für die Jahre 2020 und 2021 unverändert auf dem Stand von 2019. Im Jahr 2022 soll es wieder eine Erhöhung der Mindestlöhne um 0.2 Prozent geben. Dies haben die Sozialpartner im Gastgewerbe bekannt gegeben. Sie beantragen beim Bundesrat die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung des L-GAV bis Ende 2022.

Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Es sind dies auf Arbeitnehmerseite die Hotel & Gastro Union, die Syna und die Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, Hotelleriesuisse sowie die Swiss Catering Association.

Viele Betriebe im Gastgewerbe kämpfen derzeit mit existenziellen Problemen. Daher haben die Verbände einstimmig beschlossen, die Mindestlöhne gemäss Art. 10 und 11 des L-GAV für das laufende und das kommende Jahr unverändert auf dem Stand von 2019 zu belassen.

Dementsprechend hat die Arbeitnehmerseite ihre hängige Klage beim Schiedsgericht, über die am 2. Juli entschieden worden wäre, zurückgezogen. Die Vertreter der Sozialpartner zeigen sich erfreut über den gemeinsamen Beschluss, der die Branche in dieser schwierigen Zeit stärken soll.

Im letzten Sommer stand noch eine unangemessene Erhöhung der Mindestlöhne für 2020 im Raum, gegen welche sich GastroSuisse entschieden gewehrt hat. Vor Schiedsgericht forderten die Gewerkschaften sodann die Teuerung von 2019 von 0.4 Prozent plus eine reale Erhöhung der Mindestlöhne von 0.8 Prozent. Total also 1.2 Prozent.

Aktuell geltende Mindestlöhne bis und mit 2021
Mitarbeitende ohne Berufslehre CHF 3470
Mitarbeitende ohne Berufslehre, mit Progresso-Attest CHF 3675
Mitarbeitende mit eidgenössischem Berufsattest CHF 3785
Mitarbeitende mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis CHF 4195
Mitarbeitende mit Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung CHF 4295
Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung CHF 4910
Praktikanten und Praktikantinnen CHF 2212


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