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10.09.2020

Regierung will elektrische Heizstrahler im Freien zulassen

Energie-Verordnung soll Corona-bedingt angepasst werden

Der Basler Regierungsrat hält es aufgrund der aktuellen Situation für vertretbar, den Gastronomiebetrieben das gezielte Beheizen im Freien ausnahmsweise und zeitlich beschränkt zu erlauben. Gasbetriebene Heizpilze werden aber verboten bleiben. Dies geht aus der Antwort auf eine Interpellation von SP-Grossrat Daniel Sägesser hervor.

«Heizpilze, die mit Flüssiggas betrieben werden, sind klima- und damit auch umweltschädlich – egal ob mit oder ohne Corona-Krise», sagte Regierungsrat Christoph Brutschin, Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, im Grossen Rat. Er sprach sich hingegen für Heizungen im Freien aus, die ausschliesslich mit erneuerbarer Energie betrieben werden.

Da der im Kanton zur Verfügung gestellte Strom zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien erzeugt werde, seien elektrische Heizstrahler im Einsatz nicht klimaschädlich. «Allerdings ist auch der ‘saubere Strom’ nicht unendlich verfügbar, weshalb es wünschenswert ist, dass die eingesetzten Heizstrahler möglichst smart und energieeffizient sind», so Brutschin.

Die Wärmequellen im Detail vorzuschreiben, hält der Regierungsrat jedoch für «einen bürokratischen Akt, der kaum in vernünftiger Zeit zur Zufriedenheit aller abgeschlossen werden könnte.» Deswegen möchte Brutschin den Einsatz wie auch die Modellauswahl den Betreibern überlassen. Er rief dazu auf, Heizstrahler nicht ununterbrochen laufen zu lassen, sondern nur, wenn sie wirklich benötigt werden.

Der Regierungsrat hat angekündigt, die Verordnung zum Energiegesetz Covid-19-bedingt anzupassen und die Ausnahme bis Ende April 2021 zu befristen. «Mit dieser unbürokratischen und pragmatischen Lösung möchte der Regierungsrat den Betrieben das Leben in dieser schwierigen Zeit etwas erleichtern», sagte Brutschin. Im Gegenzug erwarte er aber, dass die Betriebe vernünftig mit dieser zusätzlichen Option umgehen.

Bild: aeg-haustechnik.de


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