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06.10.2020

Comeback der Geschicklichkeitsspielautomaten

Ab 2021 in Restaurants wieder erlaubt – aber bewilligungspflichtig

Am 1. Januar 2021 wird das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele wirksam. In Basel-Stadt sind dann lokale Sportwetten, kleine Pokerturniere und Geschicklichkeitsspielautomaten wieder erlaubt. Sie sind allerdings bewilligungspflichtig.

Ab 2021 können private Anbieter in Spiellokalen oder öffentlichen Gastronomiebetrieben Geschicklichkeitsspielautomaten mit Geldgewinnen aufstellen. Voraussetzung ist eine Bewilligung der interkantonalen Aufsichts- und Vollzugsbehörde.

Lockerungen gibt es auch bei Tombolas und Lottos. Zwar dürfen sie auch künftig nur von Vereinen und Organisationen durchgeführt werden, die ihren Sitz im Kanton Basel-Stadt haben, doch die Beschränkung der Anzahl pro Veranstalter und Jahr wird aufgehoben. Auch ist der Höchsteinsatz pro Lottokarte nicht mehr limitiert.

Bei Pokerturnieren muss während der ganzen Spieldauer mindestens eine Person anwesend ist, die im Erkennen suchtgefährdeter Spieler und Spielerinnen geschult ist. Diese Schulung muss durch eine kantonal anerkannte Fachstelle erfolgen.

Geschicklichkeitsspielautomat

Bild: goldengames.ch


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