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21.10.2020

Basel bewilligt keine Grossveranstaltungen mehr

Wallis führt Sperrstunde ein

Der Kanton Basel-Stadt begrenzt die Anzahl Personen an Grossveranstaltungen per sofort auf maximal 1000 Personen. Auch andere Kantone ihre Massnahmen gegen das Coronavirus.

Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt erteilt die neue Auflage, dass die Anzahl der teilnehmenden Personen auf maximal 1000 beschränkt wird. Betroffen sind der FC Basel und eine Kulturveranstaltung.

Grund für die Beschränkung seien mehrere Faktoren, schreiben die Behörden. «Mit dem Ansteigen der Fallzahlen erhöht sich das Risiko eines Superspreader-Anlasses mit weitreichenden Folgen», so das Gesundheitsdepartement. Es gelte nun, bestehende Interventionssysteme wie das Contact-Tracing und die Gesundheitsversorgung, insbesondere in den Spitälern, zu schützen.

Auch im Kanton Basel-Stadt sei das Contact-Tracing mittlerweile sehr belastet, der kantonsärztliche Dienst könne es jedoch nach wie vor leisten. Zudem bestünden neue rechtliche Rahmenbedingungen des Bundesrates. Grossveranstaltungen seien mit den Vorgaben des Bundesrates, Menschenansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 15 Personen zu verbieten, kaum mehr vereinbar.

«Die Schutzkonzepte in den Stadien sind gut und wirken, die Schwierigkeit ist aber, was vor und nach den Spielen ausserhalb der Stadien oder Veranstaltungslokale passiert», schreibt das Gesundheitsdepartement.

Man werde bis Ende Jahr keine neuen Bewilligungen für Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen mehr ausstellen und beobachte die epidemiologische Lage. Anlässe bis 1000 Personen sind möglich mit den bestehenden Schutzkonzepten.

Wallis und Solothurn

Der vom Coronavirus derzeit am stärksten betroffene Kanton Wallis schränkt das Leben massiv ein. Nachtbars, Discotheken, Erotikclubs und Kinos, aber auch Museen, Bibliotheken, Hallenbäder oder Fitnesscenter werden vollständig geschlossen. Der Besuch von Restaurants ist nur noch bis um 22 Uhr möglich.

Der Kanton Solothurn führt in Bars und Clubs in den Nächten auf Samstag und Sonntag eine Sperrstunde von 1 Uhr nachts bis 6 Uhr morgens ein.


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