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Wirteverband Basel-Stadt

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24.11.2020

Verfassungsbeschwerde beim Appellationsgericht eingereicht

Schliessung der Restaurationsbetriebe wird auf Verfassungsmässigkeit geprüft

Der Wirteverband Basel-Stadt hat zusammen mit 55 Gastronomiebetrieben eine Verfassungsbeschwerde beim Basler Appellationsgericht eingereicht. Ende letzter Woche hatte der Regierungsrat die Schliessung von Restaurants und Bars im Kanton Basel-Stadt per 23. November 2020 angeordnet. Der Wirteverband lässt die behördliche Schliessung auf die Vereinbarkeit mit der Kantons- und Bundesverfassung überprüfen.

Im Zentrum der Argumentation steht die Frage, ob die Schliessung ein verhältnismässiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit darstellt. Gemäss Zahlen des BAG erfolgten Ende August 1.6 Prozent aller Covid-19-Ansteckungen in Restaurants und Bars. Diese Zahlen dürfen nach der Einführung strengerer Schutzmassnahmen (maximal vier Gäste pro Tisch, Sitzpflicht, Sperrstunde, Erfassung von Kontaktdaten, Maskenpflicht für Mitarbeitende) gesunken sein.

Zudem gestattet es der Regierungsrat, dass Betriebs- und Schulkantinen, welche täglich tausende von Menschen im Kanton bewirten, weiterhin offenbleiben. Eine Schliessung der öffentlich zugänglichen Restaurationsbetriebe, wie dies nunmehr erfolgt ist, dürfte gemessen an diesen Fakten nicht wesentlich dazu beitragen, die Fallzahlen signifikant zu senken.

Angesichts des existenzbedrohenden Schadens für das Gastgewerbe, des drohenden Stellenverlusts zahlreicher Mitarbeitenden, der Ausbildungsplätze sowie der Auswirkungen auf die Zulieferbetriebe und nahestehende Branchen wie dem Detailhandel erscheint die vom Regierungsrat beschlossene Massnahme nicht verhältnismässig.

Ferner führt sie zu rechtsungleicher Behandlung. Nachweislich ist die Ansteckungsgefahr im Aussenbereich sehr gering. Dennoch müssen die Restaurationsbetriebe auch ihre Aussenplätze schliessen, obschon die Politik einen Anreiz für Investitionen in deren Wintertauglichkeit geschaffen hatte. Ebenso wenig werden moderne Lüftungsanlagen mit Virenfiltern berücksichtigt, welche das Risiko einer Ansteckung im Innenbereich nochmals herabsetzen würden.

Es findet keine Differenzierung zwischen den Standorten der Betriebe und dem Mittags- und Abendgeschäft durch den Regierungsrat statt. Die Gäste werden in andere Kantone ausweichen, womit der Sinn und Zweck der Massnahme ebenfalls nicht erreicht werden kann und ausserkantonale Betriebe wettbewerblich bevorzugt werden.

Als fragwürdig erachtet wird die offizielle Regelung, dass sich zehn Personen im Privatbereich treffen und das Essen über ein Catering bestellen können, während die Restaurationsbetriebe geschlossen werden.

Einen Verstoss des Willkürverbots erblickt der Wirteverband darin, dass die Dauer der Massnahme an eine Zeitspanne gekoppelt ist. Sollten die Fallzahlen früher nachhaltig sinken, ist kein Grund ersichtlich, die Betriebe länger als nötig geschlossen zu behalten. Die Betriebsschliessung hätte daher – wenn überhaupt zulässig – an überprüfbare Fallzahlen gekoppelt werden müssen.

«Die mögliche Wirkung des basel-städtischen Alleingangs auf den Pandemieverlauf steht in keinem Verhältnis zum gewaltigen wirtschaftlichen Kollateralschaden», sagt Maurus Ebneter, Präsident des Wirteverbands Basel-Stadt. «Hunderte von Betrieben werden in den Ruin getrieben. Es drohen ein Kahlschlag und Massenarbeitslosigkeit – und das kurz vor Weihnachten.»

Der Wirteverband und die Betriebe, welches sich der Verfassungsbeschwerde angeschlossen haben, möchten betonen, dass sie die Pandemie und die damit verbundene Krankheit nicht unterschätzen. Die Gesundheit und das Wohlergehen der Gäste und des Personals geniesst oberste Priorität. Die Branche hat die gemeinsam ausgearbeiteten Schutzkonzepte strikt umgesetzt.

Die Zusammenarbeit mit den Behörden ist als sehr kooperativ zu bezeichnen und auch die Basler Regierung zeigt viel Verständnis für die Situation des Gastgewerbes. Diese Verfassungsbeschwerde zielt darauf ab, die Frage der Zulässigkeit dieser Betriebsschliessungen auf sachlicher Ebene zu klären, um auch für die Zukunft Rechtssicherheit zu schaffen.


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